Ebola: nur keine Panik!

Ärzte Krone: Frau Sektionschefin Dr. Rendi-Wagner, wie gut ist Österreich auf etwaige Ebola-Fälle vorbereitet? Welche konkreten Schritte wurden gesetzt?

Pamela Rendi-Wagner: Wir sind sehr gut vorbereitet, aber wachsam. Es gibt detaillierte Notfallpläne vom Flughafen bis ins Krankenhaus für den Fall des Falles. Außerdem setzten wir auf Information und Aufklärung. Wir haben auf allen österreichischen Flughäfen und den wichtigsten Bahnhöfen dreisprachige Infoplakate zu Ebola und MERS angebracht. Darauf steht auch die Ebola-Infohotline 050 555 555, die täglich von 8–22 Uhr besetzt ist. Darüber hinaus wird eine Task-Force in Österreich eingerichtet, um eine akkordierte Vorgehensweise hierzulande zur Prävention Ebolas und die Unterstützung betroffener Länder interministeriell zu koordinieren. Gut geschultes Personal ist der Schlüssel, um Ansteckungen im Krankenhaus zu verhindern. Wir planen daher, die Bundesländer bei ihren Schulungsangeboten für das Krankenhauspersonal zu unterstützen. Darüber hinaus ist internationale Hilfe vor Ort das Wichtigste. Wir starten deshalb einen Aufruf ans Gesundheitspersonal und prüfen das Zur-Verfügung-Stellen von mobilen Labors oder eines Containerspitals. Grundsätzlich ist zu betonen: In Österreich ist bisher kein einziger Fall einer Erkrankung an Ebola aufgetreten, und die Ausbreitung von Ebola in Europa ist unwahrscheinlich.

Wie sieht der Maßnahmenplan im Verdachtsfall konkret aus?

Jeder Verdachtsfall wird isoliert und mittels Laboruntersuchung abgeklärt, Kontaktpersonen identifiziert und informiert. Wenn sich der Verdachtsfall bestätigt, werden die Kontaktpersonen aufgefordert 21 Tage dreimal täglich die Körpertemperatur zu kontrollieren und bei Auftreten von Fieber oder anderen Beschwerden sofort den behandelnden Arzt und die BVB (Bezirksverwaltungsbehörde) telefonisch zu kontaktieren.

Wie soll sich ein niedergelassener Arzt bei einem Ebola-Verdachtsfall in der Praxis verhalten?

Zuallererst muss eine Auslandsanamnese erstellt und beurteilt werden, ob in den letzten 21 Tagen ein Aufenthalt in einem betroffenen Gebiet stattgefunden hat. Sodann sollte die Falldefinition angewandt, das heißt, überprüft werden, ob die Symptome übereinstimmen und eine Risikoexposition stattgefunden hat. Trifft beides zu, muss eine Meldung an die BVB, das Krankenhaus und die Rettung gemacht werden, die alles vorbereiten und den Fall dann übernehmen. Abgesehen von der Abklärung und Behandlung des Verdachtsfalls ist die Erhebung und Meldung aller möglichen Kontaktpersonen prioritär.

Welche Schutzmaterialen sollen in jeder Ordination vorrätig sein (Mundschutz, Augenschutz, undurchlässige Mäntel?)

Das Wichtigste ist, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bei möglichen Verdachtsfällen keine invasiven Untersuchungen vornehmen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen, die im Algorithmus „Erstbeurteilung Management“ festgehalten sind und auch auf unserer Website veröffentlicht sind.

Wie sind Österreichs Krankenhäuser darauf vorbereitet?

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Das BMG unterstützt die Bundesländer, in deren Zuständigkeit die Krankenanstalten fallen, mit Informationen und koordiniert die Abläufe. Für die operativen Maßnahmen sind aber die Bundesländer selbst verantwortlich.

In welchen Krankenanstalten werden diese Patienten behandelt/isoliert?

Jedes Bundesland hat zumindest ein Krankenhaus, in dem Verdachtsfälle aufgenommen werden können.

Werden sie von anderen Häusern transferiert?

Nur bestätigte Fälle. Dabei gilt es zusätzlich zu berücksichtigen, dass ein möglicher Transfer von vielen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel dem klinischen Zustand des Patienten/der Patientin.

Das BMG hat diverse Algorithmen erarbeitet. Wie wird gewährleistet, dass diese in den Häusern umgesetzt werden/sind?

Dies liegt im Zuständigkeitsbereich der Landessanitätsdirektionen. Das BMG unterstützt selbstverständlich die Bundesländer. So sind auch schon Übungen geplant.

Wie soll das Personal geschult werden? Wer wird geschult? Von wem?

Dies liegt ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und der Landessanitätsdirektionen. Das BMG ist gerade dabei, ein Trainingsangebot zusammenzustellen, das die Länder nutzen können.

Welche Labors sind für die Eboladiagnostik zuständig?

Zuallererst das Screening-Labor der AGES, dann das Referenzlabor BNI Hamburg. Für Salzburg ist Marburg zuständig.

Wie werden Ärzte und Pflegekräfte, die in Kontakt mit Ebola-Kranken kamen, betreut? Wie werden Ärzte und Personal betreut, die in Kontakt mit Verdachtsfällen kamen?

Alle Kontaktpersonen von Verdachtsfällen werden möglichst schnell identifiziert und je nach Expositionsrisiko mittels standardisierten Informationsmaterials informiert. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein erstes Laborergebnis innerhalb von maximal einem Tag vorhanden sein wird, eine endgültige Diagnose oder der Ausschluss der Diagnose Ebola länger dauern kann. Weiters wird darauf hingewiesen, dass man auch bei derzeitiger Inkubation für mindestens 48 Stunden nach Exposition sicher nicht ansteckend ist. Bei einem bestätigten Verdacht läuft das Prozedere zunächst genauso ab, nur dass alle Kontaktpersonen zusätzlich darauf aufmerksam gemacht werden, Folgendes durchzuführen:

  • zweimal täglich Körpertemperaturmessung
  • aktive Mitteilung der Messung an die zuständige BVB
  • Selbstisolation, das heißt möglichst engen Kontakt zu limitieren
  • bei Auftreten von Fieber oder anderen mit Ebola vereinbaren Symptomen sofort den/die behandelnde/n Arzt/Ärztin und die BVB zu informieren und die Anamnese zu erwähnen; auch Rettungsdienst informieren
  • alle Kontakte in der Zeit seit dem Auftreten von Symptomen den Behörden inklusive Kontaktdetails zu melden
In welchen Fällen sind routinemäßige Laborkontrollen des Gesundheitspersonals vorgesehen?

Laborkontrollen des Gesundheitspersonals sind nicht routinemäßig vorgesehen, sondern, wie bei allen anderen Kontaktpersonen auch, nur nach Exposition und wenn die Person symptomatisch ist.

Wie erfolgt die Aufklärung der Ärzte?

Das BMG unterstützt die Bundesländer, in deren Zuständigkeit die Krankenanstalten fallen, mit Informationen, und koordiniert die Abläufe. Für die operativen Maßnahmen sind die Bundesländer selbst verantwortlich. Informationen werden vom BMG an die Landessanitätsdirektionen und die Österreichische Ärztekammer geschickt (z.B. Infection Control Guidelines).
Die Aufklärung des Personals fällt dann in die Zuständigkeit der Bundesländer, die beispielsweise Trainingskurse in den Krankenhäusern organisieren können. Jeder und jede kann sich natürlich auch auf der Website des Gesundheitsministeriums umfassend informieren.

 

Krankenhauspersonal

Welche Maßnahmen (Schutzkleidung, Desinfektion etc.) sind im Verdachtsfall, welche im Hochrisikofall (bestätigten Fall) notwendig?

International gibt es dazu detaillierte fachliche Empfehlungen des CDC (Centers for Disease Control and Prevention, USA). Grundsätzlich sind strenge Hygienemaßnahmen sowohl bei Verdacht als auch im Umgang mit einem bestätigten Ebolafall einzuhalten. Dazu zählen geeignete Schutzanzüge, Fußschutz, Handschuhe, Schutzbrille und FFP3-Maske. Die Schutzkleidung muss so an- bzw. ausgezogen werden, dass die Außenseite nicht mit der Kleidung oder der Haut in Berührung kommt. Die Schutzkleidung muss beim Verlassen des kontaminierten Bereichs zurückgelassen werden und in geeigneter Verpackung der Abfallentsorgung zugeführt werden. Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist das regelmäßige Training des Personals, wie man die Schutzausrüstung an- und auszieht, damit dies zur Selbstverständlichkeit wird und im Ernstfall keine Fehler passieren.

Wie viele Schutzanzüge, wasserundurchlässige Arbeitsmäntel, FP3-Respirator-Masken, Augenschutz etc. sind vorrätig? Welche Häuser und Institutionen verfügen über solche?

Für die ausreichende Vorhaltung der erforderlichen Schutzausrüstung sind die jeweiligen Arbeitgeber verantwortlich, d.h. die Krankenanstalten entscheiden aufgrund ihres möglichen Bedarfs über den Umfang des Vorrates.

Wie erfolgt die Entsorgung?

Die benützte Schutzausrüstung gilt als potenziell mit Ebola-Virus kontaminiert und muss daher wie infektiöser Abfall dieser Gefahrenklasse entsorgt werden, dafür gibt es klare Vorgaben des Arbeitnehmerschutzes.

 
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