“Große Hürden für dm-Forderungen“

Apotheker Krone: Die Drogeriekette will rezeptfreie Medikamente verkaufen und ruft dafür den Verfassungsgerichtshof an. Wie beurteilen Sie generell den dm-Vorstoß zur Marktöffnung?
Jakob Hütthaler-Brandauer: Im derzeitigen Rechtssystem hat die Apotheke einen Sonderstatus. Es gibt eine Reihe von besonderen Gesetzen, die im Sinne der Arzneimittelsicherheit und Arzneimittelversorgung das System regeln. Dazu gehören etwa die Apothekenbetriebsordnung, das Apothekengesetz, die Arzneimittelbetriebsordnung und das Arzneimittelgesetz. Eine Öffnung wie sich das dm und der Handel vorstellen wird nicht so leicht gehen. Wenn der Verfassungsgerichtshof den Verkauf von rezeptfreien Medikamenten erlaubt, wäre in der Folge eine Reihe von Gesetzesänderungen nötig, um überhaupt die Rahmenbedingungen zu schaffen.

Wie hängt das zusammen?
Hütthaler-Brandauer:
Im Detail kenne ich den VfGH-Antrag von dm nicht, aber das, was sie laut ihren öffentlichen Aussagen wollen, würde wiederum für die Apotheken zu einer Ungleichbehandlung führen. Die Apotheke hat ja einen gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsauftrag. Apotheken müssen Medikamente innerhalb einer bestimmten Zeit lieferbar haben. Dazu kommen die Nachtdienste. Das alles müsste meiner Meinung nach dm im Fall einer Öffnung auch bieten. Wenn die Kette die Rechte haben will, muss auch die Übernahme der Pflichten damit einhergehen.

Dass Drogerien keine rezeptfreien Medikamente verkaufen dürfen, ist für dm aber genau deshalb verfassungswidrig, weil es keinen sachlichen Unterschied gäbe, der diese rechtliche Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte. Der Apothekervorbehalt verstoße gegen den Gleichheitssatz.
Hütthaler-Brandauer:
Argumentiert wird mit der im Vorjahr erfolgten Öffnung des Versandhandels. Der Vergleich mit dem Versandhandel ist aber ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Es geht meiner Meinung nach nicht, dass jemand sagt, dass ein zusätzlicher Vertriebskanal für die Apotheken nun eine weitere Liberalisierung mitbringen muss.

Genau das ist aber das Argument.
Hütthaler-Brandauer:
Ja, aber die Rahmenbedingungen und die Arzneimittelabgabe über den Versandhandel sind nach wie vor sehr streng. Die verantwortliche und abgebende Person muss auch im Versandhandel ein Apotheker sein. Es ist nicht so, wie hier argumentiert wird, dass die Beratung durch den Versandhandel sowieso zurückgeschraubt wird. So ist es nicht. Ich sehe für den Fall einer Öffnung, eine Reihe an Problemen auf den Handel zukommen. Mit dem Entscheid, dass er rezeptfreie Medikamente verkaufen darf, ist noch lange keine rechtliche Umsetzung verbunden.

Der Handel stellt sich das also leichter vor?
Hütthaler–Brandauer:
Ja. Denken Sie an die liefernden Unternehmen und die Industrie. Als GMP-zertifizierte Unternehmen sind sie für den sachgerechten Vertriebsweg, also Temperaturkontrolle, Lagerungsbedingungen und so weiter, bis zum Konsumenten beziehungsweise Patienten verantwortlich. Wie der Handel das darstellen wird, muss zuerst geklärt werden. dm ist zudem nicht in das Pharmakovigilanzsystem involviert. Ein Zulassungsinhaber eines Arzneimittels ist jedoch gesetzlich verpflichtet, eine lückenlose Überwachung von etwaigen unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Wechselwirkungen aufrechtzuerhalten. Auch das wird zu klären sein.

Sie sehen also wenig Chancen für eine Öffnung?
Hütthaler-Brandauer:
Man wird für jedes Verfahren Rechtsmeinungen finden, die Chancen sehen. Was ich aber sagen will ist, dass man bei einer Öffnung den Handel in alle diese gesetzlichen Richtlinien einbeziehen muss. Dann müsste alles komplett umgestellt werden. Es gibt ja keinen Grund, dass die bestehenden Regelungen für den Arzneimittelverkauf dann für dm und Co nicht gelten werden. Anders gesagt: Wenn man rezeptfreie Medikamente aus der Apothekenpflicht herausnimmt, wirft man alles über den Haufen, was Arzneimittelsicherheit zum Ziel hat. Ich sehe zudem den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt.

Die Versuche, den Markt zu öffnen, häufen sich aber. Wie wird sich das entwickeln?
Hütthaler-Brandauer:
Jemand hat den Begriff Rosinenpickerei verwendet. Ich unterstütze diesen Ausdruck. Ich denke, hier wird versucht, im Fahrwasser des Versandhandels Profit zu schlagen. Ich denke aber nicht, dass das tauglich ist. Der EuGH und der Verfassungsgerichtshof haben in der Vergangenheit auch die Bedarfsprüfungsregelungen für Apotheken bestätigt.