Sponsoring in der Ärztefortbildung

Ärztefortbildung in Österreich

Sobald ein Arzt die Ausbildung abgeschlossen hat und beginnt, seinen Beruf auszuüben (selbstständig oder als Angestellter), setzt die gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung (§ 49 Abs. 1 Ärzte­gesetz 1998) ein. Damit soll gewährleistet werden, dass ein Arzt immer am ­neuesten Stand der medizinischen ­Forschung, Wissenschaft und Erfahrung ist und seine Patienten bestmöglich versorgen kann.

Diplom-Fortbildungs-Programm: Das 1995 beschlossene Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) wird von der Österreichischen Akademie der Ärzte, einer Tochter der Österreichischen Ärztekammer, betreut. Ziel der Akademie ist es, die medizinische Bildung in Österreich zu fördern und weiterzuentwickeln. Das DFP ­wurde seit seiner Etablierung ­vollständig überarbeitet und novelliert und basiert seit 2010 auf einer gesetzlichen Verordnung, welche die kontinuierliche ärztliche Fortbildung für alle praktizierenden Ärzte verpflichtend vorsieht und deren Umfang klar regelt. Die inhaltliche Gestaltung bleibt jedoch jedem Arzt selbst überlassen.
Ein gültiges Fortbildungsdiplom erhält jeder Arzt, der 150 DFP-Punkte innerhalb von 3 Jahren bzw. 250 DFP-Punkte innerhalb von 5 Jahren gesammelt hat. Punkte werden für den Besuch von DFP-approbierten Veranstaltungen, Literaturstudium oder E-Learning gutgeschrieben. Ab 1. September 2016 müssen alle Ärzte nachweisen, dass sie sich – mittels DFP-Diplom oder im Umfang eines DFP-Diploms – fortgebildet haben.
Ziele des DFP sind einerseits die Nachweisvereinfachung sowie ein gesammelter Überblick der kontinuierlichen Fortbildung für Ärzte und andererseits die Schaffung von einheitlichen Qualitätsstandards in der ärztlichen Fortbildung.

Wer finanziert Fortbildung?

Der überwiegende Teil der Fortbildung in Österreich findet in Institutionen und Betrieben mit medizinischem Hintergrund statt. Die inhaltliche und strukturelle Organisation liegt in den Händen von Fortbildungsveranstaltern, medizinischen Spezialisten und Organisationskomitees. Öffentliche Gelder stehen offiziell nicht für Fortbildung zur Verfügung. Sponsoren sind meist Unternehmen aus der Pharma- und Medizinproduktein­dustrie.

Industriesponsoring: Eine gute Einschätzung der Situation in Österreich erlaubt eine 2015 veröffentlichte Studie des Ludwig-Boltzmann-Instituts, die den Umfang von Sponsoring in der österreichischen Ärztefortbildung untersucht hat.1 Für die Analyse wurden aus dem DFP-Kalender der Akademie 13 medizinische Fachbereiche (von insgesamt 56 Fächern) ausgewählt: Allgemein­medizin, Angiologie, Augenheilkunde, Endokrinologie, Gastroenterologie, ­Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Hämato-Onkologie, Kardiologie, Nephrologie, Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Rheumatologie und Urologie. Das Ziel war, die Anzahl der von Unternehmen oder Organisationen finanziell unterstützten Fortbildungsveranstaltungen zu bestimmen. In der Analyse wurden 5.024 der 20.260 ­(~ 25 %) im Untersuchungszeitraum 1.12.2013 bis 30.11.2014 angebotenen Veranstaltungen nach Sponsoring ausgewertet.
Die Auswertung zeigte, dass der ­Umfang des Sponsorings stark vom ­medizinischen Fach abhängt: Am geringsten war der Anteil der geförderten Veranstaltungen in der Angiologie mit 14,3 %, am höchs­ten in der Rheumatologie mit 67,2 %. Der Großteil der gesponserten Veranstaltungen wurde von nur einem ­Sponsor unterstützt (Mono-Sponsoring). Mit 59 % war der Anteil des Mono-Sponsorings in der Gynäkologie am geringsten. In der Rheumatologie ­wurden 86 % der finanziell unterstützten Veranstaltungen von nur einem Sponsor getragen. Bei den Sponsoren handelt es sich um Pharma- und Medizinprodukte­anbieter im jeweiligen Fach, häufig von „High Cost“- und/oder „High Volume“-Produkten (s. Tab.).

Fazit der Studienautoren: Die Ludwig-Boltzmann-Forscher sehen in der Finanzierung von Fortbildung durch Markt­anbieter einen im Grundsatz nicht lösbaren Interessenkonflikt zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Industrie und den Notwendigkeiten in der Versorgung von Patienten.

Transparenz und klare Regeln

Ärzte sind also einerseits verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, andererseits stellt die öffentliche Hand keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Ärztefortbildung zur Verfügung. Die Unterstützung der Industrie ist deshalb eine wichtige und aktuell nur schwer wegzudenkende Stütze. In den letzten Jahren wird diese Art der Finanzierung aber in vielen Ländern zunehmend kritisch hinterfragt.
In Österreich antworteten Ärztevertreter und Industrie auf die öffentliche Diskussion mit strengeren Richtlinien. 2014 beschloss die ­Pharmig im Rahmen der „Transparenz­initiative“ im novellierten Pharmig-Verhaltenscodex u. a. Neuerungen im Zu­sam­menhang mit der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und pharmazeutischen Unternehmen.2 Ziel ist es, die Unabhängigkeit der ärztlichen Therapieentscheidung zu gewährleisten wie auch die Erforschung von Arzneimitteln voranzutreiben.

Die Eckdaten: Seit Juli 2014 müssen alle geldwerten Leistungen der pharmazeutischen Unternehmen, die mit rezept­pflichtigen Arzneimitteln in Zusammenhang stehen, dokumentiert und offengelegt werden. Die Offenlegungspflicht betrifft ausschließlich geldwerte Leistungen in Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, Spenden und Förderungen, Veranstaltungen sowie Dienst- und Beratungsleis­tungen samt Auslagen. Grundsätzlich wird die individuelle Offenlegung aller geldwerten Leistungen, die aus dieser Zusammenarbeit entstehen, angestrebt. Dafür müssen vorab das Einverständnis des Empfängers eingeholt und die ­geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Nur wenn kein Einverständnis vorliegt, ist die Veröffentlichung in aggregierter Form vorzunehmen. Die Offenlegung der Daten erfolgt jährlich und immer für ein Kalenderjahr. 2016 werden die entsprechenden Informationen also erstmals rückwirkend für das Jahr 2015 auf öffentlich zugänglichen Websites der pharmazeutischen Unternehmen veröffentlicht werden.
Die Regelwerke der ÖÄK wie auch der Pharmig-Verhaltenscodex legen fest, dass Sponsoren den Inhalt der Fortbildung nicht beeinflussen dürfen und Produktveranstaltungen keine DFP-Anerkennung erhalten.

Referenzen:

 

Kommentar

Dr. Peter Niedermoser zum Thema Sponsoring im Bereich der Ärztefortbildung

Die Ärzteschaft und damit auch die Fortbildungsanbieter arbeiten seit jeher mit Pharma- und Medizinprodukteunternehmen zusammen. Grundsätzlich muss man festhalten, dass diese Zusammenarbeit oft sogar notwendig ist. Ohne eine solche geht es in der Medizin nicht, denn wie sonst sollen Medikamente oder Medizinprodukte entwickelt werden? Wichtig ist, dass Geldflüsse und Unterstützungen transparent sind UND die medizinischen Inhalte nicht beeinflusst werden. Im Pharmig-Verhaltenscodex und in der DFP-Verordnung sind daher die korrekten Abläufe klar und deutlich festgehalten und es wird auch überprüft, ob alles regelkonform abläuft.
Der bessere Weg wäre vielleicht, dass die Finanzierung der Fortbildung, die ja zu unserer Berufspflicht gehört, von der öffentlichen Hand übernommen wird. Wenn man uns eine Pflicht auferlegt – der wir uns gerne stellen –, wäre es eigentlich auch die Aufgabe jener, die diese Pflicht auferlegen, für die Kosten aufzukommen (z. B. die Träger der Krankenhäuser). In jeder Firma wird das mittlere Management vom Dienstgeber zu Fortbildungen geschickt, die Kosten dafür werden übernommen und die Fortbildung wird noch dazu als Arbeitszeit gerechnet. Und so sollte das auch sein. Leider wissen wir, dass die ärztliche Fortbildung öffentlich wahrscheinlich nicht finanzierbar sein wird, und deshalb brauchen wir die Unterstützung der Industrie, die natürlich offen, transparent und klar durchschaubar sein muss.