Gestaltung von Pflegedienstplänen

Die Gestaltung von Dienstplänen im Krankenhaus ist ein Dauerbrenner. Ob Dienstpläne einzig und alleine von der Führungskraft erstellt werden oder ob sie auch ihr Team zur Gestaltung miteinbezieht, ist von Station zu Station unterschiedlich. Immer gilt es, den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und gleichzeitig ausreichende Personalressourcen zur adäquaten Zeit zur Verfügung zu stellen. Bei der Beachtung dieser Rahmenbedingungen, die bereits eine Herausforderung für sich darstellen, bleibt der Faktor Mensch in jedem Fall der wichtigste.

Veränderung durch Reflexion

Die Gestaltung von Pflegedienstplänen hängt auch von der aktuellen Zufriedenheit oder Unzufriedenheit der gegenwärtigen Dienstplangestaltung ab. Sind die Mitarbeiter mit der Diensteinteilung, die vom Vorgesetzten vorgenommen wird, zufrieden, so gibt es keine Veränderungsenergie. Die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter müssen immer klar und transparent sein. „Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, innerhalb von festgelegten Rahmenbedingungen ihren eigenen Dienstplan zu erstellen“, erklärt Annette Wachter, MSc, Bereichsleitung Pflege am Universitätsklinikum St. Pölten. „Gelingt es der Führungskraft, ihrem Team Vertrauen zu schenken, die auch innerhalb von festgelegten Rahmenbedingungen Verantwortung übernehmen, so ist eine grundlegende Basis für eine adäquate Umsetzung der Dienstplangestaltung sichergestellt.“

Eigenverantwortung übernehmen

Die freie Dienstplangestaltung ist insofern „frei“, indem der einzelne Mitarbeiter seinen eigenen Dienstplan erstellen kann, unter der Voraussetzung, dass gemeinsam vereinbarte Rahmenbedingungen eingehalten werden und kollegiales Verhalten selbstverständlich ist. „Der Dienstplan liegt für alle Mitarbeiter einsehbar bereit. Für die zwei bis drei darauffolgenden Monate gibt es einen leeren Dienstplan, in dem die Mitarbeiter ihre Wünsche auf freie Dienste vormerken können. Ist der Dienstplan erstellt, können Dienste innerhalb des Teams getauscht werden; der endgültige Dienstplan des nächsten Monats wird bis spätestens 20. des Vormonats fixiert“, gibt Wachter Einblick in die Organisation.
Einen wesentlichen Faktor stellt die Zufriedenheit der Mitarbeiter und Führungskräfte sowie die praktische Umsetzung der Dienstplangestaltung im Alltag dar. Der Führungskraft obliegt darüber hinaus, so Wachter, die Überprüfung der Einhaltung der Rahmenbedingungen – es kommt ihr somit auch eine supervidierende Rolle zu. Diese reicht bis zur letzten Gestaltungsphase, dem Abschluss der Planung, und unterliegt der Einhaltung rechtlicher und dienstrechtlicher Vorgaben wie Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz oder Betriebsvereinbarung.