Die Wiener Patientenanwaltschaft bekommt Konkurrenz

Die Kandidaten Franz Bittner (ehem. Generaldirektor der WGKK), Josef Kandlhofer (ehem. Generaldirektor des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger) und Andrea Schwarz-Hausmann (Juristin – PVA) wurden als kompetente Kenner des österreichischen Gesundheitswesens, denen keine wie auch immer geartete Nähe zur Ärzteschaft nachgesagt werden kann, gewählt, um die Weisungsfreiheit des Amtes in glaubwürdiger Weise zu signalisieren.
Patientenanwälte werden hingegen von der Politik bestellt und nicht basisdemokratisch gewählt, allerdings ist auch für sie eine Weisungsfreiheit festgeschrieben.

Ombudsmann/-frau – Konkurrenz oder sinnvolle Ergänzung zur Patientenanwaltschaft? Wie in der medialen Auseinandersetzung zu spüren war, ist die Wiener Patientenanwaltschaft (WPPA) weder erfreut, noch sieht sie einen Bedarf für eine weitere Patientenanlaufstelle. Da sich die ÄK ausdrücklich eine Zusammenarbeit mit der WPPA gewünscht hat, ist diese Abwehrhaltung nicht nachvollziehbar. Weiters sei nach Auskunft der ÄK die Patientenanwaltschaft gar nicht zuständig für Patientenbeschwerden im niedergelassenen Bereich. Streng genommen ist das schon allein durch die Finanzierung der Patientenanwaltschaft erklärbar, denn jeder stationäre Patient erbringt für jeden Belegtag im Krankenhaus einen winzigen Beitrag zur Erhaltung „seiner“ Beschwerdestelle, die auch den entsprechenden Entschädigungsfonds verwaltet. Die geübte Praxis, selbstverständlich auch Anfragen und Beschwerden des niedergelassenen Bereiches mitzubetreuen, durchbricht eigentlich chronisch die Zweckgebundenheit dieser Gelder.
Nach eigenen Angaben berichtet die WPPA über jährlich 12.000 Patientenkontakte, wobei mehr als zwei Drittel reine Telefonkontakte darstellen. Die dokumentierten Beschwerden werden bedauerlicherweise ohne nennenswerte Filterwirkung unmittelbar und juristisch formuliert an die beschuldigten ÄrztInnen weiterge­leitet.

Zunehmende Belastung und Belästigung: Da eine zunehmende Inanspruchnahme einer derartig niederschwelligen Einrichtung zu verzeichnen ist, wird einmal mehr der bürokratische Aufwand für Ordinationsinhaber zunehmen, wenn jede ungefilterte Beschwerde eine Stellungnahme auslöst. Anwaltskosten für juridisch korrekt formulierte Entgegnungen und stetig steigende Prämien für Haftpflichtversicherungen leisten noch ihren Beitrag zum „Überlaufen des Fasses“.

Erwartung an eine/-n Patientenombudsfrau/-mann der Wiener ÄK: Von einer kammereigenen und weisungsungebundenen Anlaufstelle für PatientInnen würde ich mir trotz aller Unabhängigkeit eine Einrichtung erwarten, die in objektiver Weise und im Sinne einer besseren Filterwirkung die Ärzteschaft entlastet, sodass bereits im Vorfeld keine falschen Hoffnungen geweckt werden und sinnlose Stellungnahmen vermieden werden können.
Wenn dennoch eine Stellungnahme erforderlich ist – und diese darf dann auch als standesrechtlich verpflichtend angesehen werden –, sollte die Beschwerdestelle gleichermaßen verpflichtet sein, einen Abschlussbericht an den Arzt zu schicken.
In der derzeitigen Kommunikationskultur mit der WPPA steht die Bringschuld des Arztes im Vordergrund und die Unschuldsvermutung leider spürbar im Hintergrund.

 

Ihr Dr. Michael Elnekheli

 

Ankündigung

Unsere nächste Sitzung:
Mittwoch, 19. Juni 2013 ab 19 Uhr
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