Ein unmoralisches Angebot

Die Assoziation zu diesem psychodynamisch interessanten Film habe ich, wenn ich an rezente Zusatzvereinbarungen zum Honorarvertrag der SVA denke, die uns vermutlich noch länger beschäftigen werden. Der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft war es wichtig, dass deren Versicherte in den Vertragspartnerordinationen bevorzugt behandelt werden, zumindest (oder zunächst!) hinsichtlich des Terminmanagements. Im Klartext: SVA-PatientInnen sollen bevorzugt Termine erhalten, die möglichst ohne Wartezeit stattfinden. Man muss sich das schon auf der Zunge zergehen lassen. Eine Krankenkasse fordert für eigene Versicherte eine Sondervereinbarung ein, womöglich auch noch auf Kosten andernorts Versicherter. Abgesehen von ethischen Aspekten, die sich hier regelrecht aufwerfen, kann man sich wohl kaum vorstellen, wie diese Begehrlichkeit in der Praxis zu erfüllen sein soll.

Warten sollen die Anderen

Wartezimmer sind nun einmal „Warte“-zimmer, und müsste man nicht warten, bräuchte man auch kein entsprechendes Zimmer. Großartig, würde der Facility-Manager sagen, denn Wartezimmer verursachen nur Kosten, deshalb kann der Betrieb einer solchen Einheit nicht von ÄrztInnen gewollt sein. In der Tat gibt es leider jeden Tag nur eine Patientin, die uns dahingehend Kosten erspart, nämlich die erste. Nach den Vorstellungen der SVA sollen Selbstständige, die so viel zum Allgemeinwohl beitragen, nicht sinnlos Zeit in Ordinationen versitzen und sich womöglich dort im dichten Gedränge anstecken lassen.
Nein, warten sollen die Anderen!

Zwei-Kassen-Medizin oder Zwei-Klassen-Medizin?

Ich frage mich schon, wie man ernsthaft solche Gedanken vorbringen kann, ohne gleich gerügt zu werden, beispielsweise von den anderen Krankenkassen, die wohl kaum einer Benachteiligung ihrer Versicherten zustimmen würden. Ich kann mich an Zeiten erinnern, da wurde seitens der Gebietskrankenkasse immer wieder aufs Schärfste betont, dass in einer Kassenordination PrivatpatientInnen keinesfalls bevorzugt behandelt werden dürfen. Man könnte die Idee ja noch weiterspinnen: bevorzugte Behandlung in Spitalsambulanzen, in den Gesundheitsämtern, vielleicht sogar in den Postfilialen? Schade, dass in Anbetracht des Privilegienüberschusses ÄrztInnen, obwohl selbstständig, nicht bei der SVA versichert sein dürfen! Manche meinen, es handle sich nur um eine sehr oberflächliche Vereinbarung, nicht wirklich hart und nach Bedarf dehnbar. Die Erstversionen sind zumeist Softversionen oder Testversionen. Hier stehen noch keine Sanktionen im Vordergrund. Betonung auf noch!

Im zitierten Hollywoodfilm beginnt auch alles recht harmlos, der Deal erscheint logisch und annehmbar, die Beteiligten glauben zu wissen, worauf sie sich einlassen, und erst als Emotionen ins Spiel kommen, tritt das Unmoralische als zerstörerische Dimension ins Bewusstsein. Der Film jedenfalls hat dennoch ein Happyend.