Seite des BÖG: Hebammen auf der Überholspur

Das Hebammenberatungsgespräch (HBG) in der 18.–22. SSW wird vom Gesundheitsminister im kürzlich erschienenen Tätigkeitsbericht des BMfG als Meilenstein gefeiert. Im Folgenden sehe ich es nicht als meine Aufgabe, einen Keil zwischen zwei Berufsgruppen zu treiben – wiewohl es hier ausreichend Zündstoff für eine standespolitische Diskussion gäbe –, vielmehr möchte ich Feindseligkeiten jeglicher Art aus dem Weg räumen, um ein friedvolles Miteinander vom Start weg zu ermöglichen. Bevor ich dies aber uneingeschränkt mache, lege ich Ihnen ein paar Fakten auf den Tisch, die uns in der gemeinsamen Kooperation zwangsläufig im Weg stehen werden, wenn wir eine harmonische gemeinsame Zukunft anstreben.

  1. Minister Stöger erwartet sich vom Hebammenberatungsgespräch eine Senkung der Sectio-Rate.
  2. Der Zeitpunkt des HBG wurde überraschend früh angesetzt.
  3. Das vorgesehene Honorar für das HBG liegt deutlich über dem ärztlichen Honorar.

Ad 1 – Wer zu viel verspricht, hält nichts: Wer die Ziele so definiert, ist zum Scheitern verurteilt. Indikationsstellungen zur Sectio sind zutiefst ärztliche Entscheidungen und ultimativ nicht in der Willkür, sondern in der Verantwortung des betreuenden Geburtshelfers angesiedelt. Die ministeriale Rechnung kann also nur aufgehen, wenn es zu einer spürbaren Steigerung der Hausgeburtenrate kommen würde. Ein echter Rückschritt in einem Konzept, welches primär zur Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit eingeführt wurde.

Ad 2 – Viele KöchInnen verderben den Brei: Kongruenz statt Konkurrenz: Im Worst-Case-Szenario wird eine Schwangere ab der 18. SSW von zwei ExpertInnen betreut, deren Anschauungen zu geburtshilflichen Abläufen diametral unterschiedlich sind und Verwirrung stiften, im günstigsten Fall kooperieren zwei ExpertInnen im Einklang zum Wohle der Schwangeren .
Um ein für alle Beteiligten schädliches Konkurrenzverhalten zu verhindern, rate ich allen KollegInnen dringend, die Kooperation mit einer Hebamme des Vertrauens zu suchen und diese auch in den Räumlichkeiten der Ordination tätig werden zu lassen. In dieser Symbiose behält der Arzt die Kontrolle und für alle Beteiligten ließe sich ein Mehrwert durch Synergien erzielen.

Ad 3 – Es reicht, die Zeit des Volontierens ist vorbei: Es ist ein trauriges Faktum, dass MKP-Honorare seit 1995 nicht einer Inflation angepasst wurden und mit 18,40 Euro so tief liegen, dass man es selbst bei sparsamster Praxisführung nur mehr als defizitär bezeichnen kann. Auf der Verhandlungsebene wird seit fast 18 Jahren argumentiert, dass es keine Ressourcen für eine Anpassung gäbe, umso erstaunlicher nun der Entschluss, das HBG mit ca. 50 Euro zu vergüten. In der bereits vom BÖG losgetretenen Debatte um künftige Strategien zur kompromisslosen Anpassung der Honorare wird dieser Umstand wohl den nötigen Zündstoff bieten, um solidarisch und entschlossen gegen eine seit Jahren untragbare Vertröstungspolitik aufzutreten.

18 Jahre,18 Euro – ein Videofilm für Realitätsverweigerer: Der BÖG weist seit 2 Jahren auf den Missstand hin, seit einigen Monaten ist auch die ÖÄK dem Aufruf gefolgt, intensivere Verhandlungen mit den zuständigen Behörden zu führen. Bitte sehen Sie sich unter folgendem >> Link eine „Live-Version“ einer MKP-Untersuchung an. Es ist der dokumentierte Beweis dafür, dass die Ausstellung eines Mutter-Kind-Passes unverhälnismäßig viel Aufwand bedeutet, und zeigt auf, dass wir tagtäglich und seit vielen Jahren das grundsätzlich wertvolle Vorsorgeinstrument subventionieren!

Die Arbeit im BÖG ist vielfältig und umfangreich geworden, Ihre Mitarbeit – in Form von Anregungen, Beschwerden und Engagement jeder Art – ist uns willkommen! Unter office(at)mein-frauenarzt.at erreichen Sie mich persönlich.

Ihr

Dr. Michael Elnekheli