Ärzte Krone 22/11
Politik: Neuer Aufstand gegen ELGA
Freiwilligkeit statt Zwang: Die Ärzte verlangen Opt-in statt Opt-out für Ärzte wie Patienten und warnen vor Haftungsproblemen und Kosten. ÖÄK-Vizepräsident Wechselberger ist aber für ein Gesetz zum Datenaustausch im Gesundheitswesen.
Das wird der Gesundheitsminister nicht so bald hinkriegen: Im November nahm er einen neuen Anlauf, das ELGA-Gesetz in den Ministerrat und wohl rasch auch noch 2011 ins Parlament zu bringen. Nach dem Stand Mitte November dürfte der Plan wieder am heftigen Widerstand der Ärzteschaft scheitern. Aktuelle Alternativstrategie der Ärzte ist es, ein Telekommunikationsgesetz für den Datenverkehr im Gesundheitswesen zu begrüßen. Dafür sollte und müsste der Staat die nötige Infrastruktur ausarbeiten. Sehr wahrscheinlich, dass sich nach und nach immer mehr Informationsaustausch über solche gesicherten Schienen entwickeln würde. Dr. Artur Wechselberger, Vizepräsident der ÖÄK, und seit Langem in Sachen ELGA am Verhandlungstisch, formuliert die Haltung der Ärzte so: „Wenn das, was angeboten wird, einen Benefit bringt, wird man es nutzen.“ Er denkt dabei etwa an die elektronische Krankenstandsmeldung, die sich durchgesetzt habe. Es geht den Ärzten um „gerichtete Kommunikation“ und nicht um das zur Verfügungstellen aller Patientendaten für alle Gesundheitsdienstanbieter. Eine Teilnahme an ELGA darf nach Dafürhalten der Ärztekammer weder für Ärzte noch für Patienten verpflichtend werden. Wenig später setzte Dr. Günther Wawrowsky, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der ÖÄK in diesem Sinne nach: „Ich bin für absolute Freiwilligkeit, auch für die der Ärzte.“ Und man suchte für diese Strategie Verbündete in der Öffentlichkeit: In einer Inseratenkampagne warnte erst die Wiener Ärztekammer Publikum und Patienten davor, dass ELGA die Patienten „bloßstellen“ und die „ihr letztes Hemd“ kosten werde. Die Kammern der übrigen Länder wollten nachziehen.
Wie ist es zu dieser neuen Eskalation gekommen? Dr. Thomas Holzgruber, Kammeramtsdirektor in der Wiener Ärztekammer, schilderte den Ablauf der Dinge. Nachdem ein erster Entwurf des ELGA-Gesetzes vom Februar dieses Jahres gescheitert war – „der war mit uns nicht akkordiert“ – habe das Ministerium über Druck der Ärzteschaft etwa Ende Mai begonnen, über eine Neufassung zu verhandeln. Sektionsleiter Dr. Clemens M. Auer vom Gesundheitsministerium und Dr. Susanne Herbek, die Geschäftsführerin der ELGA GmbH, seien der Ärzteschaft vis-à-vis gesessen. Im nunmehrigen Entwurf seien diese Anregungen aber „nur partiell eingeflossen, in den wichtigen Punkten gar nicht“. Holzgruber fasst die für die Ärzte wichtigsten Kritikpunkte zusammen. Die Ärzte verlangen ein Opt-in statt eines Opt- outs für die Patienten, zweitens keine Verpflichtung zur Teilnahme für die Ärzte und drittens müssten dringende haftungsrechtliche Fragen gelöst werden, bevor eine Patientenakte wirksam werden kann.
Nach dem neuen Entwurf müssten sich die Patienten selbst um ein Opt-out von ELGA bemühen. „Aus unserer Sicht schnürt das die Patientenautonomie ein, wir halten das für verfassungswidrig.“ Überall sonst bei öffentlichen Services gelte das umgekehrte Prinzip. Wer mitmachen will, muss sich anmelden. Der Entwurf greife außerdem in das Grundrecht auf Datenschutz ein. Holzgruber sieht „kein öffentliches Interesse“, das diesen Schritt rechtfertigen würde. Es gebe keinen Nachweis, dass die Behandlungsqualität durch eine verpflichtende ELGA verbessert würde: „Die Ärzte werden nur mehr vor dem Computer sitzen“ ist seine Prognose. Auch dass dadurch Kosten eingespart würden, „ist nicht nachvollziehbar für uns.“ Auf jeden Fall würde die ärztliche Verschwiegenheit durchlöchert. Selbst wenn man den Patienten das Recht lässt zu entscheiden, wann welcher Arzt auf ihre Daten zugreifen darf, gibt es Graubereiche: „Wer greift zum Beispiel in einem Pflegeheim auf die Daten zu?“ Die Pflegekräfte, die in und für Institutionen tätig sind, haben sich seit dem letzten Entwurf mit Erfolg in den Kreis der Zugriffsberechtigten hineinreklamiert. Will man eine Teilnahme an ELGA allen Ärzten über ihre Kassenverträge auferlegen, so Holzgruber, müsste das den Ärzten außerdem abgegolten werden. Darüber habe man mehrfach Gespräche gefordert, die wurden bisher aber abgelehnt.
Ein ganz schwerer Brocken sind für die Ärztevertreter die Haftungsprobleme, die mit ELGA verbunden wären. Die Ärzte wären verpflichtet, in jedem einzelnen Fall die bisherige Vita ihrer Patienten zu studieren. „Das bedeutet Chaos“, sagt Holzgruber voraus. Jeder Arzt müsste sich umfangreich auf jeden einzelnen Patientenkontakt vorbereiten. Diese Daten sollen 10 Jahre lang gespeichert werden, die Zugriffe aber nur für 3 Jahre. Zusätzlich ist die Ärzteschaft erbost, weil ihnen zugesagt wurde, die e-Medikation würde erst nach einer Evaluierung des Probebetriebs flächendeckend eingeführt werden – nun stehe sie im Gesetz bereits drin. Holzgruber warnt: „Der Präsident wirft dem Minister in dieser Sache Wortbruch vor.“ Holzgrubers Gesamteinschätzung: „ELGA wäre einer der bisher größten Eingriffe in das ärztliche System überhaupt, aber es gibt keine öffentliche Diskussion darüber!“ Daher auch die zugegebenermaßen provozierende Inseratenkampagne der Ärztekammern.
DI Volker Schörghofer, als Generaldirektor im Hauptverband für e-card und ELGA zuständig, bringt den neuen Aufstand der Ärzte unter anderem mit den 2012 anstehenden Kammerwahlen in Zusammenhang. Beim Pilotversuch ELGA hätten die Ärzte selbst kritisiert, dass die Teilnahme nicht verpflichtend war, nun verlangten sie über ein generelles Opt-in genau das Gegenteil: „Das ist schizophren“, weiß sich Schörghofer nicht anders zu helfen. Eine vollständige Freiheit in der Teilnahme hält er „für nicht machbar“. Man brauche für ELGA und e-Medikation ehestmöglich ein Gesetz, weil sonst die nötigen Teilschritte nicht entwickelt werden können. Das gilt auch für die e-Medikation: „Es ist das Henne-Ei-Problem, ohne Gesetz kann man nichts tun.“ Schon die Errichtung eines Berechtigungskonzepts bräuchte eine gesetzliche Grundlage.
Ein „Teilnahmezwang“ für Vertragsärzte sei erst für das Jahr 2017 geplant, ein solcher für die Wahlärzte sogar erst für das Jahr 2022. Freiwillig würde man sich ELGA auch schon vorher anschließen können. Die Kostendebatte der Ärzte, so Schörghofer, kenne er schon von der e-card her, auch da sei man zu einer Vereinbarung gekommen. Bei der für ELGA nötigen Ausstattung könne man über eine Kostenbeteiligung durch die Sozialversicherung reden, nicht aber für die laufende Befüllung des Systems. Schörghofer glaubt aber, dass die Ärzte in einer ersten Phase nur lesend auf ELGA zugreifen würden. Besonders die Allgemeinmediziner, so erwartet er, würden nicht ständig alles in ELGA dokumentieren müssen.
Er versucht auch sonst zu beruhigen: Anfangs würden nur Befunde von Röntgen und Labor in ELGA eingepflegt, dazu Patienten-und Arztbrief aus dem Spital, und es werde die e-Medikation geben. Was die Ärzteschaft nicht sicherer machen dürfte. Denn eine solche Limitierung ist im Gesetz nicht extra vorgesehen. Es lässt offen, welche Bereiche erfasst werden können. Die Haftungssorgen der Ärzte versteht er, aber: „Die Gefahr, dass ein Arzt etwas übersieht, gibt es heute auch.“
Mit ELGA, räumt er ein, seien Versäumnisse leichter nachzuweisen als bisher. Er persönlich strebt ein Anamneseblatt für jeden Patienten an, wo wesentliche Daten vermerkt wären.
2 weitere Stimmen aus dem heftigen Konzert um ELGA: Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, Vizepräsident der Wiener Kammer und dort Kurienobmann der angestellten Ärzte, hofft auf einen Kompromiss, etwa, dass sich ELGA auf gewisse Dienste beschränken wird. Aus der Sicht der Spitäler erkennt er aber sehr wohl den Nutzen, Informationen aus ELGA herauslesen zu können. Herbek muss abwarten: „Wir können nur umsetzen, womit wir beauftragt werden.“
Dr. Irmgard Bayer
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Dr. Christian Euler, Präsident des Hausärzteverbands, befürchtet, dass mit ELGA die Türen zu einer „Staatsmedizin“ aufgemacht werden sollen: „ELGA öffnet den Weg weg von einer engagierten Betreuung des kranken Menschen hin zu einer Bewirtschaftung der Krankheit.“ Standardisierte Vorgangsweisen und Pauschalentlohnung pro Diagnose würden damit drohen. Schon von den bisherigen Anwendungen e-card, ABS und elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung haben aus seiner Sicht hauptsächlich die Gesundheitsbürokraten profitiert: Der bisherige Misserfolg des Piloten e-Medikation werde schöngeredet: „Gesundheitspolitiker sind unbelehrbar.“ ELGA, so seine Einschätzung, werde nichts an der Kommunikation verbessern, aber viele Gefahren bringen. Die Ärzte würden schon jetzt am selben Tag alle jene Befunde erhalten, die sie brauchen. Die Hausärzte müssten, da der Patientenanwalt diese Aufgabe nicht wahrnimmt, die Patienteninteressen gegen ELGA schützen. |
| Dr. Susanna Michalek, Allgemeinmedizinerin in Wien, ist „im Prinzip für“ ein System wie ELGA, aber sie will sicherstellen, dass es mit den Ärzten gemeinsam schrittweise gestaltet wird, sodass es „für Arzt wie Patient lebbar ist“. Sie ist in Sorge, welche Kosten auf sie zukommen werden: „1.800 Euro für einen EDV-Techniker, das ist für viele Kollegen ein Monatsgehalt!“ Auch künftige laufende Kosten schrecken sie: „Wir müssen 3 Hausbesuche machen, um eine Technikerstunde zu bezahlen.“ Die „gerichtete Kommunikation“ wie gezielte Befundübertragung zwischen Ärzten funktioniere jetzt bereits sehr gut, „warum soll das durch ELGA abgelöst werden?“, fragt sie sich. Sie fürchtet, dass mit ELGA „unendlich viel Datenmüll“ produziert werden wird, den niemand braucht. Allgemeinmediziner auch noch dazu zu verpflichten sei nicht zumutbar: „Wir sind am Limit!“ Wer wird was wo speichern müssen? Dafür wollen die Ärzte konkrete Antworten haben. |
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