Das Medizinprodukt 03/10
Besserer Arbeitsschutz für Ärzte und Pflegekräfte in Europa
Eine neue EU-Richtlinie verpflichtet zu einem verbesserten Schutz vor Verletzungen an spitzen und scharfen medizinischen Instrumenten. Experten bewerten die neuen EU-Vorgaben – sie gelten immerhin für 3,5 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen – als ein wichtiges Signal und als Anstoß zum Umdenken, denn noch immer verwenden viele medizinische Einrichtungen keine sicheren Instrumente.
Arbeitnehmer im europäischen Gesundheitswesen müssen in Zukunft besser vor Verletzungen an spitzen und scharfen medizinischen Instrumenten geschützt werden. Dies fordert eine neue Richtlinie der Europäischen Union. Damit will man gegen eine der schwerwiegendsten Gefährdungen von Gesundheit und Sicherheit an den europäischen Arbeitsplätzen vorgehen, gegen die Ursache von jährlich schätzungsweise 1 Million arbeitsbedingten Gesundheitsschädigungen. Mit der Richtlinie wird eine Rahmenvereinbarung in das EU-Recht übernommen, die von den europäischen Sozialpartnerorganisationen des Sektors ausgehandelt wurde. In Deutschland ist der Einsatz von verletzungssicheren Instrumenten schon seit der Novellierung der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 im Jahr 2007 Pflicht. Andere europäische Länder müssen jetzt nachziehen.
Bis 2012: Ein Viertel weniger Arbeitsunfälle
Die neue Richtlinie dient der Übernahme einer Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitswesen in das EU-Recht, einer Vereinbarung, die im Juli 2009 vom Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) und der Europäischen Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen (HOSPEEM) – zwei europäischen Sozialpartnerorganisationen – unterzeichnet wurde (siehe IP/09/1157). Angestrebt wird damit, eine möglichst sichere Arbeitsumgebung für die Beschäftigten des Gesundheitswesens zu schaffen und sowohl die gefährdeten Arbeitnehmer als auch die Patienten zu schützen, Verletzungen von Arbeitnehmern durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente einschließlich Nadelstichverletzungen zu vermeiden und einen integrierten Ansatz zur Erarbeitung von Strategien für Risikobewertung und -prävention sowie für Schulung und Informationsvermittlung für die Arbeitnehmer zu entwickeln. Dabei nimmt die neue Rechtsvorschrift ausdrücklich Bezug auf eines der vorrangigen Ziele der derzeitigen EU-Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, nämlich die Arbeitsunfälle bis 2012 um 25% zu verringern.
Mit innovativen Produkten vorbeugen
Moderne Medizinprodukte leisten einen besonders wertvollen Beitrag in der Risikoprävention und sind in unterschiedlichen Anwendungsbereichen zu finden: Dazu gehören beispielsweise kompostierbare Leibschüsseln genauso wie chirurgische Scheren, Spezialmesser oder Wundhaken bis hin zu Doppelhandschuhen mit Indikatorsystem für den OP-Bereich. Sie alle haben eines gemeinsam: Sie schützen Patienten und Personal vor Infektionen, Verletzungen oder Unfällen. Und: Sie sind nur so gut, wie ihre Anwender sie auch einsetzen – ein Umstand, der sich nun durch die neue EU-Richtlinie erheblich verbessern soll.
Gerade beim Umgang mit Injektionsnadeln, Kanülen oder anderen spitzen, scharfen oder zerbrechlichen Gegenständen, die an einem Patienten zum Einsatz kamen oder mit Körperflüssigkeiten verunreinigt sind, besteht eine erhebliche Infektionsgefahr. In Österreich gehen Schätzungen davon aus, dass es jährlich zu 50.000 bis 70.000 Nadelstichverletzungen kommt – Verletzungen, durch die lebensbedrohliche Infektionen übertragen werden können. Durch einen kleinen Stich mit einer Hohlnadel und geringe, perkutan verabreichte Blutmengen können über 20 Erreger übertragen werden. Die gefährlichsten Erreger bei einem direkten Blut-zu-Blut-Kontakt sind das Hepatitis B-Virus (HBV), das Hepatitis C-Virus (HCV) und das Humane Immunodefizienz-Virus (HIV), gefolgt von Malaria, Syphilis oder Tuberkulose, allerdings lassen sich nahezu alle Erreger auf diese Art übertragen.
Trotz allem weist kaum ein Risikobereich im Krankenhaus so hohe Dunkelziffern auf wie jener der Nadelstichverletzungen: Bei allen nationalen und internationalen Untersuchungen gehen Experten von einer Dunkelziffer zwischen 70 und 90% aus! „Die geschätzte Zahl der Nadelstichverletzungen liegt in Österreich zwischen 50.000 und 70.000 jährlich. Einen 100%igen Schutz gegenüber Infektionen gibt es nicht, denn Schutzimpfungen sind derzeit nur gegen das Hepatitis B-Virus möglich, daher muss die Vermeidung von Nadelstichverletzungen im Vordergrund stehen. Die wirkungsvollste technische Maßnahme zum Schutz vor Blut-zu-Blut-Kontakten ist der Einsatz von sicheren Instrumenten sowie der Einsatz von persönlicher ‚Schutzausrüstung‘, wie etwa Handschuhen“, weiß Dr. Stephan Konzett vom Krankenhaus Feldkirch. Er hat die Einführung der Sicherheitsvenenverweilkanüle in allen Vorarlberger Landeskrankenhäusern betreut und kennt die Problematik genau: „Ohne Druck vonseiten der Verantwortlichen passiert nicht allzu viel, daher wird die Richtline dazu beitragen, dass es zu einem Umdenkprozess kommt“, so Konzett. Auch seine Schätzungen weisen auf durchaus dramatische Zahlen hin: „Hochrechnungen gehen von 500 Stichverletzungen pro Jahr aus, gemeldet werden aber lediglich zwischen 50 und 150“, so der Mediziner. Bei jeder 100. Verletzung ist von einem konkreten Infektionsrisiko auszugehen.
Kosten-Nutzen-Verhältnis: Schwer argumentierbar
„Ich denke, dass etwa die Hälfte der Krankenhäuser in Österreich durchaus ein sehr ausgeprägtes Risikobewusstsein hat. Die Umstellung auf sichere Produkte ist natürlich auch ein Kostenfaktor, den der Krankenhausträger ebenso in Erwägung ziehen muss wie die Gefahr für Mitarbeiter und Patienten“, so Konzett. Punktuelle Umstellungen erfordern nach Ansicht des Experten weniger „ökonomische Überwindung“: „In ausgewählten Abteilungen oder Ambulanzen, wie etwa im Schockraum oder im Notarztbereich, also überall dort, wo die Gefahr aufgrund der extremen Umstände besonders hoch ist, kommt es schneller zur Bereitschaft auf sichere Produkte umzustellen. In gesamten Kliniken ist das natürlich schon ein Aufwand, der auch genau kalkuliert und dann organisiert werden muss“, so Konzett. Mit konkreten Zahlen und monetären Vorteilen zu argumentieren ist in diesem Fall schwierig: „Die Umstellung auf sichere Produkte ist kein Geschäft, sondern ein deutlicher Kostenfaktor“, so der Experte.
Sein Tipp für jene Engagierten, die sich auf eine großflächige Umstellung vorbereiten wollen: „Der erste Schritt ist der Kontakt zu den Anbietern der Industrie, um sich ausführlich über die Angebote, die es ja durchaus am Markt gibt, einen Überblick zu schaffen. Danach folgt eine Beurteilung durch die Anwender, hier ist es sinnvoll einfach eine kleine Menge auszuprobieren und zu vergleichen. Danach folgen Tests in ein oder zwei Abteilungen im Krankenhaus, um zu sehen, wie sich die Produkte im Alltag wirklich bewähren und ob sie von den Mitarbeitern akzeptiert werden, die damit arbeiten müssen.“ Danach folgen die Preisverhandlungen und die organisatorische Planung der Umstellung bis hin zur Einschulung der einzelnen Abteilungen. „Umstellungen erfordern immer einen Ausbruch aus gewohnten Bahnen. Ist daher die Entscheidung einmal getroffen, so ist es wichtig, die bisher verwendeten Produkte auch gleich auszusortieren und keinesfalls über eine gewisse Zeit doppelgleisig zu fahren, denn das fördert niemals die ‚Compliance‘ der Mitarbeiter die neuen Produkte zu verwenden“, so Konzett abschließend.
Weiterführende Informationen:
• Vorschlag für eine Richtlinie zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor: http://ec.europa.eu/employment_social/dsw/public/displayRecord.do?id=5136&lang=de
• Vereinbarung der Sozialpartner: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=558&furtherNews=yes
• Website zum europäischen sozialen Dialog: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=329&langId=de
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