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Zahn Krone 03/11

Notfälle in der zahnärztlichen Ordination: Reanimation nach ERC 2010 (Teil III)

Seit Anfang November 2010 gelten in Europa neue Reanimationsregeln sowohl beim Ersthelfer (BLS; Basic Life Support) als auch beim Notarzt (ALS; Advanced Life Support). Diese wurden aufgrund eines Beschlusses des ERC 2010 (European Resuscitation Council; www.erc.edu) notwendig.

Kontrolle der Lebensfunktionen

Bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Patienten muss eine orientierende Beurteilung der Lebensfunktionen des Patienten anhand der Parameter Bewusstsein, Atmung und Kreislauf (Lebenszeichen) erfolgen. Damit diese Kontrolle korrekt durchgeführt werden kann, ist der Patient in Rückenlage zu bringen.

1. Bewusstseinskontrolle:

  • lautes Ansprechen
  • sanftes Schütteln an den Schultern
  • evtl. in den Unterarm zwicken (Schmerzreiz)

Reagiert der Patient nicht, so ist er ohne Bewusstsein (= bewusstlos)!

2. Atemwege freimachen:

  • Kopf nackenwärts überstrecken
  • Nur bei offensichtlicher Atemwegsverlegung, z.B. durch zerbrochene Prothesen, werden diese zuerst entfernt.

3. Beurteilung der Atmung, Suche nach Lebenszeichen:

  • max. 10 Sekunden durch Sehen (Brustkorbbewegung), Hören (Atemgeräusche), Fühlen (Atemluft)
  • Weitere Lebenszeichen sind z.B. Bewegungen, Husten etc.

4. Notfalldiagnose Bewusstlosigkeit:

  • kein Bewusstsein
  • normale Atmung vorhanden
  • Lebenszeichen (Kreislauf) vorhanden

Cave: Durch Zurücksinken der Zunge, durch Fremdkörper (z.B. Prothesen) oder durch Erbrechen (Aspiration) kann es zu einem Atem-Kreislauf-Stillstand kommen → Reanimation!

Therapie

  • stabile Seitenlage
  • permanente Atemkontrolle
  • Notarzt rufen!
  • „Reanimationsbereitschaft“

DDr. Oliver Jandrasits
Univ.-Ass. der Bernhard-Gottlieb-Universitätszahnklinik Wien, FA f. ZMK, FA f. Anästhesie u. Intensivmedizin, Notarzt des Wiener Roten Kreuzes; www.zahnkrone.info

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