Ach so, Sie meinen den Artikel? Nein, „das“ ist schon richtig. Und nicht wegen gendergerechter Gleichberechtigung. Die Liebe wäre es, die hier nicht passt. Obwohl: Mittlerweile ist es wie in einer langen Ehe. Ich habe mich an das DJ gewöhnt.
„DJ“ hat nichts mit Musik zu tun. Es steht für „Dosierungsplan bekannt: ja“. Und wenn Sie sich jetzt fragen, was dieser seltsame Ausdruck bedeutet, kann ich nur sagen: Herzlich willkommen in der kreativen deutschen Apothekenbürokratie! Seit 1. 11. 2020 (also zugegeben schon seit einer ganzen Weile) ist auf einer ärztlichen Verordnung zwingend eine Dosierung anzugeben. Haben das die werten Dottores verschnarcht, pardon, übersehen, darf die Apotheke mit der Praxis Rücksprache halten und die Dosierung ergänzen. Und abermals verbessere ich mich: Die Apotheke muss Rücksprache halten, denn – ist keine Dosierung auf dem Rezept vermerkt, wird der Apotheke das Medikament von der Kasse nicht erstattet. Retax. Juhu!
Haben Sie bemerkt, was hier faul ist? Der Arzt bzw. die Ärztin vergisst die Dosierung, und die Apotheke darf dafür blechen. Tja, so ist das, wenn man das schwächste Glied in der Gesundheitslobbykette ist.
Jetzt könnte man in den digitalisierten Zeiten durchaus annehmen, dass Ärzte-Softwareprogramme die Verschreiber:innen automatisch darauf hinweisen, eine Dosierung anzugeben. Bei manchen Praxen funktioniert das auch tatsächlich. Leider mit einem inflationären „DJ“. Denn wenn das auf dem Rezept prangt, ist die Frage „Sie wissen, wie das Medikament zu nehmen ist?“ für mich rein rhetorisch – und trotzdem wird sie von meinem offizinbesuchenden Gegenüber nicht selten mit „nein“ beantwortet. Da stehen dann also das „DJ“ und ich ziemlich blöd da.
Ein anderes Phänomen sind Kinderärzt:innen. Wann immer ich ein Pädiater-Rezept in der Hand halte, ist mit 90%iger Sicherheit keine Dosierung darauf. Grundsätzlich ist es nachvollziehbar, dass bei Kindern eine voreingestellte Standarddosierung unbrauchbar ist. Aber stattdessen gar nichts zu schreiben macht die Sache auch nicht besser.
Sie sehen, dass eine grundsätzlich gute Idee der verpflichtenden Dosierung nur halbherzig umgesetzt wird. Das „DJ“ ist nichts mehr als ein billiges Schmucksteinchen, das man sich aus meiner Sicht getrost sparen hätte können (Warum soll nicht auch bei der 20. Verschreibung die richtige Einnahme dabeistehen?). Und dass ein ärztliches Versäumnis der Apotheke Geld kostet, wird vermutlich jeden vernünftig denkenden Menschen den Kopf schütteln lassen – außer sie oder er ist selbst Ärzt:in oder deutscher Gesundheitsminister.