Im Zuge des Fortbildungsnachweises mit Stichtag 1. September 2016 ist von der Ärztin/dem Arzt zu bestätigen, dass der gesetzlichen Fortbildungspflicht im Umfang eines DFP-Diploms nachgekommen wurde.
Im Zuge des Fortbildungsnachweises mit Stichtag 1. September 2016 ist von der Ärztin/dem Arzt zu bestätigen, dass der gesetzlichen Fortbildungspflicht im Umfang eines DFP-Diploms nachgekommen wurde.