Lieferengpässe: Großhandel blitzt beim VfGH ab

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Die Monitoringpflicht für Arzneimittel ist ab 2026 fix: der Verband der Arzneimittelvollgroßhändler PHAGO hat eine Klage beim Verfassungsgerichtshof verloren. 

Das ab 1. Jänner 2026 vorgesehene tägliche Monitoring der Lagerbestände von Medikamenten ist nicht verfassungswidrig. Das teilte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu Wochenbeginn mit. Die fünf Arzneimittelvollgroßhändler und PHAGO-Mitgliedsunternehmen Herba Chemosan-Apotheker AG, Kwizda Pharmahandel GmbH, Jacoby GM Pharma GmbH, Phoenix Arzneiwarengroßhandel GmbH und Richter Pharma AG hatten beantragt, die Rechtsvorschrift zu den Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln (MSVAG) aufzuheben. Diese würde gegen die Erwerbsfreiheit sowie den Datenschutz verstoßen, so die Kritik. Der VfGH sah das nicht so, der Antrag wurde abgewiesen. 

Die Regelung hat als Vorgabe, dass die Vollgroßhändler unter anderem dem Gesundheitsministerium und dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) täglich über eine elektronische Schnittstelle Daten zu den gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen melden müssen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro bedroht. Damit sollen drohende Lieferengpässe früh erkannt und verschreibenden Ärzt:innen gemeldet werden. 

Die PHAGO zeigt sich nach Monaten an vorgebrachten, „fachlich begründeten Bedenken“ enttäuscht. Die Unternehmen hätten wiederholt darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Bestimmung erhebliche operative, technische und datenschutzrechtliche Belastungen mit sich bringe. Man respektiere die Entscheidung des Höchstgerichts, sehe aber weiterhin das Risiko, dass die neue Regelung in ihrer jetzigen Form großflächige Datenströme erzeugt, ohne notwendigerweise zu einer zielgerichteteren Früherkennung von Versorgungsengpässen zu führen. Zudem bestehen Bedenken, ob die neue Datenarchitektur tatsächlich einen Mehrwert gegenüber dem bestehenden, funktionierenden Frühwarnsystem erzeugen kann. 

„Unsere Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten gilt unabhängig vom regulatorischen Umfeld. Auch wenn wir die Entscheidung des VfGH bedauern und unsere Bedenken aufrechterhalten, werden wir alles tun, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die geforderten Strukturen konstruktiv umzusetzen“, erklärt PHAGO-Präsident Andreas Windischbauer. Mit 23 Distributions- und Lagerstandorten und jährlich 200 Millionen ausgelieferten Arzneimittelpackungen trägt der Arzneimittelvollgroßhandel maßgeblich zur Stabilität des österreichischen Gesundheitssystems bei. PHAGO appelliert an die Politik, die Umsetzung der neuen Bestimmung mit Augenmaß, technischer Vernunft und konsequenter Einbindung der Branche zu gestalten, damit die Versorgungssicherheit auch unter den neuen Rahmenbedingungen robust bleibt. (rüm)