Quellen:
https://www.berliner-kurier.de/show/marvin-wildhage-fake-krankheit-alina-walbrun-skandal-li.10236755
https://www.youtube.com/watch?v=meaZf_g2RqY&t=4s
Ein YouTube-Experiment hat offengelegt, wie leicht sich eine frei erfundene Krankheit über Social Media verbreiten lässt, wenn medizinische Content Creator Kooperationsanfragen nicht prüfen. Die betroffene Universität hat sich mittlerweile distanziert, ein Anwalt spricht von möglichen berufsrechtlichen Folgen. Für angehende Ärztinnen und Ärzte, die selbst online sichtbar sind oder es werden wollen, lohnt sich ein genauerer Blick auf die Mechanik dahinter.
Der Content Creator Marvin Wildhage hat unter dem Titel “Influencer bewirbt Fake-Krankheit” ein Experiment veröffentlicht, das prüfen sollte, wie sorgfältig medizinische Influencer:innen (“Medfluencer”) bezahlte Werbekooperationen kontrollieren, bevor sie damit an ihre Follower:innen gehen. Dafür konstruierte er ein vollständig fiktives Krankheitsbild, die “Postvirale Nasale Hypersensibilität” (PVNH), inklusive eines ebenfalls fiktiven Pharmaunternehmens mit eigener Website und einer erfundenen wissenschaftlichen Leitungsperson. Auf der Website waren bewusst mehrere Hinweise auf den Fake-Charakter platziert, die bei einer fachlich-kritischen Prüfung auffindbar gewesen wären.
Über sein Team wurden anschließend mehrere medizinische Content Creator mit einer bezahlten Kooperation angefragt. Ein Teil der Angefragten lehnte ab oder recherchierte kritisch nach. Eine Person nahm die Kooperation jedoch an: die unter dem Namen “Doc Alina” bekannte Medizinerin Alina Walbrun, mit rund 300.000 Followern eine der reichweitenstärksten deutschsprachigen Medfluencerinnen. Sie bewarb die erfundene Erkrankung in mehreren Instagram-Storys, erklärte dabei, das Krankheitsbild bereits aus dem Studium zu kennen, und ergänzte zusätzliche Symptome, die im Kampagnen-Briefing gar nicht vorgesehen waren. Für die Kooperation soll sie ein Honorar von 3.800 Euro erhalten haben.
Nach Veröffentlichung des Videos hat sich das LMU Klinikum München öffentlich von Walbrun distanziert. Die Medizinische Fakultät der LMU München stellte klar, dass sie dort nicht mehr tätig sei, und erklärte, man distanziere sich von unwissenschaftlichen Aussagen, die den Grundsätzen einer evidenzbasierten Medizin widersprechen. Laut ihrem LinkedIn-Profil war Walbrun bis Mai 2026 als Studentin und ab Februar 2022 zusätzlich als Doktorandin an der LMU eingeschrieben.
Wichtig für die Einordnung: Walbrun hat das Medizinstudium zwar abgeschlossen, verfügt aber aktuell über keine Approbation. Eine Approbation kann ihr also im engeren Sinn derzeit nicht entzogen werden, weil sie keine besitzt. Diskutiert wird aber, ob ein solcher Vorfall spätere berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, sollte sie die Approbation zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Im Umfeld der Berichterstattung äußerte sich ein auf Medien- und Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwalt zu den möglichen Folgen für Ärztinnen und Ärzte, die gegen Bezahlung medizinische Falschinformationen verbreiten: Wer gezielt Angst vor einer frei erfundenen Krankheit schürt, um dafür zu werben, verstöße gegen ärztliche Berufspflichten mit potenziell auch berufsrechtlicher Relevanz, etwa für eine künftige Approbation oder im Rahmen ärztlicher Standesregeln. Eine rechtsverbindliche Entscheidung einer Ärztekammer oder eines Gerichts liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor; es handelt sich um eine rechtliche Einschätzung im Rahmen der Berichterstattung.
Walbrun selbst äußerte sich gegenüber Medien, sie habe den konkreten Krankheitsbegriff nicht ausreichend geprüft und später so darüber gesprochen, als sei er ihr aus dem Studium bekannt gewesen. Die von ihr beschriebenen Symptome seien real und an einem tatsächlichen Krankheitsbild orientiert gewesen – das entschuldigt den Fehler nicht, erklärt aber, warum sie den Begriff nicht sofort als erfunden erkannt habe. Sie kündigte an, das erhaltene Honorar an “Ärzte ohne Grenzen” zu spenden und den Betrag zu verdoppeln.
Redaktion: Kosta Ristic