CLL-Drittlinie: Optionen nach BTKi und BCL2i

Die Erfolgsaussichten bei der chronischen lymphatischen Leukämie (CLL) zeigen sich heutzutage deutlich verbessert. Das Ziel, dass im Leben nur eine CLL-Therapie notwendig sein wird, ist bei mehreren Patient:innen Realität geworden. Dennoch bestehen auch in der 2. Therapielinie hervorragende Therapieoptionen. Sollten sowohl BTK-Inhibitoren (BTKi) als auch BCL2-Inhibitoren (BCL2i) versagen, bleiben die Möglichkeiten – insbesondere zugelassener Optionen – beschränkt.

Idelalisib: Der seit längerem zugelassene und aus der Mode gekommene PI3K-Inhibitor Idelalisib kann in der Spätlinie zum Einsatz kommen, wobei die Datenlage für BCL2i- oder BTKi-vorbehandelte Patient:innen bescheiden ist. Weiters ist auf engmaschigstes Monitoring von Autoimmunphänomenen und atypischer, oft lebensbedrohlicher Infekte zu achten.

Immunchemotherapie: Sollte der Patient/die Patientin im Vorfeld noch keine Immunchemotherapie erhalten haben, kann diese theoretisch in der Spätlinie angedacht werden. Valide Daten liegen allerdings auch hierzu nicht vor. Hier sollten klinische Studien zum Einsatz kommen, mit der Option auf innovative Medikamente.

Pirtobrutinib: Vielversprechend waren Daten, die am ASH2022 vorgestellt wurden. Der nicht kovalente BTKi Pirtobrutinib zeigte auch bei BTKi- und BCL2i-Versagern Wirksamkeit. Die Gesamtansprechrate (ORR) bei dieser „doppelt“ vorbehandelten Patientenkohorte (n = 100) betrug 79 %. Das mediane progressionsfreie Überleben (PFS) lag bei diesen Patient:innen mit im Median 5 Vortherapien bei 16,8 Monaten.

CAR-T-Zelltherapien: Nicht zugelassen, aber bei stark vorbehandelten CLL-Patient:innen vielversprechend, sind CAR-T-Konzepte. Komplette Remissionen (CR) von ca. 50 % können erwartet werden.

ASZT: Als theoretisch kurative Option wäre noch die allogene Stammzelltransplantation (ASZT) zu erwähnen, die Toxizitäten und die Mortalität dieser Maßnahme sind bei CLL-Patient:innen jedoch beträchtlich.

Patient:innen mit Richter-Syndrom: Noch schwieriger ist die Situation bei Patient:innen mit einem Richter-Syndrom. Polychemotherapien kommen – mit jedoch geringem Erfolg – zum Einsatz. Dieses Patientenkollektiv sollte dringend in klinische Studien eingeschlossen werden. Erste Daten gibt es beispielsweise für bispezifische Antikörper.