Produktvielfalt sicherstellen

Die EU-Kommission schlägt unter anderem die Abschaffung der Abverkaufsfrist und eine Verlängerung der Übergangsfrist für die neuen Regularien nach einem risikobasierten Ansatz vor. Darüber hinaus werden Klasse III-Sonderanfertigungen mit in die Fristenverlängerung aufgenommen. Das soll unter anderem dabei helfen, die verfügbare Kapazität von Benannten Stellen auszubauen und den Herstellern die Möglichkeit zu geben, Bestandsprodukte zeitnah in die MDR überführen zu können.

Die AUSTROMED und die gesamte europäische Medizinprodukte-Branche begrüßt diesen Schritt, der notwendig ist, um die Herausforderungen, die die Implementierung der MDR mit sich bringt, stemmen zu können. Wir werden mit den zuständigen Stellen im intensiven Austausch bleiben, pragmatische Ansätze unterstützen und auf konkrete Schritte drängen.