Kaufen oder Leasen?

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Bei Autos gehört Leasing mittlerweile zu den bevorzugten Finanzierungsformen. Aber auch bei hochwertigen Praxisgeräten und der Ordinationsausstattung ist es nicht immer erforderlich, die gesamte Summe vorab angespart zu haben. Bei der optimalen Frage der Finanzierung unterstützen Steuerberater, Banken oder Gerätehersteller und -vertreiber.

Nutzen ohne zu besitzen ist in der Sharing Economy eine gängige Form der Finanzierung. Am Ende der Leasinglaufzeit kann die Entscheidung fallen, ob das Produkt – zum Beispiel ein Auto, eine Telefonanlage oder ein Ultraschallgerät – angekauft wird oder einfach an den Verkäufer zurückgeht. Leasingrate und Laufzeit können flexibel auf die Bedürfnisse des Arztes abgestimmt werden. Bezahlt wird am Ende lediglich der Wertverlust. Ob Kaufen, Mieten, Leasen oder Kreditfinanzieren – die Unterschiede liegen im Detail und haben auf das Jahresergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit des Arztes unterschiedliche Auswirkungen. Worauf zu achten ist, erklärt Mag. Hans-Georg Goertz von der ECOVIS Steuerberatung in Wien (www.ecovis.com).

Wer kann mich zur optimalen Finanzierung am besten beraten?

Grundsätzlich ist das keine Steuerfrage, sondern eine Finanzierungsfrage, da stehen natürlich Banken immer zur Verfügung. Der Steuerberater ist auch ein guter Erstkontakt, wenn unterschiedliche Angebote vorliegen. Steuerlich sind die Auswirkungen der verschiedenen Finanzierungsformen – also Kauf mit und ohne Kredit sowie Leasing oder Miete – relativ ähnlich. Beim Kauf ist die Abschreibungsdauer meist fünf Jahre, ähnlich lange erstreckt sich die Leasingdauer. Einen steuerlichen Effekt erziele ich zum Beispiel, wenn die Leasingdauer nur zwei oder drei Jahre lang ist. Diese Entscheidung ist dann sinnvoll, wenn ein hoher Gewinn zu erwarten und dann ein Absetzposten in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erforderlich ist. Eine steuerliche Optimierung ist möglich, wenn Leasingraten vom laufenden und vom kommenden Jahr abgesetzt werden. In den meisten Fällen werden teure Anschaffungen aber mit Leasing finanziert, weil eben die Liquidität den Kauf nicht erlaubt.

Unterscheiden sich die Varianten in der Höhe der Finanzierungskosten?

Leasing ist in den meisten Fällen etwas teurer als Kreditfinanzierungen, aber dafür auch unkomplizierter in der Abwicklung. Meist bieten Händler schon bei der Anschaffung von Praxisgeräten oder Ordinationsausstattung Leasingoptionen mit an. Diese umfassen dann auch schon Service- und Wartungsverträge oder es ergeben sich attraktive Angebote für Gebrauchtgeräte. Die Entscheidung für ein Leasing wird nicht mehr aus finanziellen Gründen getroffen, sondern eher aufgrund von Bequemlichkeit oder einem Sicherheitsdenken. Ausschlaggebend sind mittlerweile am ehesten die persönlichen Vorlieben und das eigene Risikoverhalten, selten die steuerlichen Auswirkungen auf den Ordinationsbetrieb.

Macht es einen Unterschied, ob eine Ordination gegründet wird oder schon besteht?

Wir empfehlen Gründern eher den Kredit, weil damit auch Eigentum erworben wird, vor allem bei der Anschaffung von Ordinationsausstattung oder -einrichtung, weil diese Güter meist zehn oder gar 20 Jahre halten sollen. Diese Variante ist aber aufwendiger mit Banken abzuwickeln. Leasing ist meist eine gute Alternative bei Ersatzbeschaffungen oder wenn es um hohe Investitionen in Gebrauchtgeräte geht, etwa bei Magnetresonanztomografen.

Ein Kauf ist auch für den Gewinnfreibetrag interessant, den der Arzt nur dann geltend machen kann, wenn er auch Eigentümer ist. Bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 175.000 beträgt der Gewinnfreibetrag 13 %. Wird dieser Betrag überschritten, steht für die nächsten EUR 175.000 ein Freibetrag von 7 % und für weitere EUR 230.000 ein Freibetrag von 4,5 % zu. Ab einer Bemessungsgrundlage von EUR 580.000 steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Durch die Prozentstaffelung ergibt sich ein Maximalausmaß von EUR 45.350.

Wie genau funktioniert ein Gewinnfreibetrag?

Mit dem Gewinnfreibetrag besteht die Möglichkeit, 13 % des Gewinnes des Betriebes steuerfrei zu lassen. Es gibt zwei Arten des Gewinnfreibetrages: den Grundfreibetrag und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Beim Grundfreibetrag sind keine Investitionen erforderlich, die Grenze sind die ersten EUR 30.000 des Gewinns. Danach kommt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zum Tragen, also für alle Gewinnanteile über EUR 30.000. Maximal 13 % des Gewinnes, der den Grundfreibetrag übersteigt, können steuerfrei belassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass im gleichen Kalenderjahr Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden.

Redaktion: Renate Haiden