Superfoods – Marketingbegriff ohne wissenschaftliche Grundlage

Der Begriff „Superfood“ ist aus Medien, Social Media und dem Lebensmittelhandel kaum mehr wegzudenken. Exotische Samen, Beeren oder Pulver werden als besonders gesund beworben und mit außergewöhnlichen Wirkungen in Verbindung gebracht. Doch aus ernährungswissenschaftlicher und rechtlicher Sicht gilt: Superfoods gibt es nicht.

Was sagt die Gesetzgebung?

Laut der EU-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1924/2011 dürfen Verbraucher:innen nicht durch irreführende Angaben zu Lebensmitteln getäuscht werden. Gesundheits- und nährwertbezogene Aussagen sind nur dann zulässig, wenn sie wissenschaftlich geprüft und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt wurden. Diese zugelassenen Aussagen sind in einer sogenannten Positivliste festgehalten.

Der Begriff „Superfood“ ist rechtlich nicht definiert, fällt jedoch unter potenziell irreführende Werbeaussagen und darf daher keine gesundheitliche Sonderstellung suggerieren. Entsprechend ist es nicht erlaubt, Lebensmitteln pauschal besondere gesundheitsfördernde Eigenschaften zuzuschreiben, die wissenschaftlich nicht abgesichert sind.

Exotisch heißt nicht besser

Unabhängig von ihrer Herkunft oder Vermarktung sind exotische Samen oder getrocknete Beeren ernährungsphysiologisch nicht überlegen. In ihrer Nährstoffzusammensetzung lassen sie sich häufig mit heimischen Lebensmitteln vergleichen. Ein klassisches Beispiel ist der Vergleich von Chiasamen und Leinsamen:

  • Beide liefern relevante Mengen an Omega-3-Fettsäuren
  • Beide enthalten Omega-6-Fettsäuren in ähnlicher Größenordnung
  • Heimische Alternativen wie Leinsamen sind in der Regel günstiger, regional verfügbar und ernährungsphysiologisch gleichwertig

Für das Patient:innengespräch ist diese Einordnung besonders wichtig, um unnötige Kosten und falsche Erwartungen zu vermeiden.

Gibt es überhaupt ein „Superfood“?

Aus ernährungsmedizinischer Sicht existiert nur ein einziges Lebensmittel, das tatsächlich nährstoff- und bedarfsdeckend ist: Muttermilch. Für Säuglinge bis etwa zur 17.–26. Lebenswoche deckt Muttermilch den gesamten Nährstoffbedarf vollständig.

Ausnahmen bilden:

  • Vitamin K, das im Rahmen der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen supplementiert wird
  • Vitamin D, das zusätzlich verabreicht werden sollte

Nur in diesem klar definierten physiologischen Kontext könnte man von einem „Superfood“ sprechen – nicht jedoch im Sinne der gängigen Marketingverwendung.

Fazit für den ärztlichen Alltag

„Superfoods“ sind kein wissenschaftlich fundiertes Ernährungskonzept, sondern ein Marketingbegriff ohne ernährungsmedizinische Sonderstellung. Für Jungärzt:innen ist es entscheidend, Patient:innen darüber aufzuklären, dass eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung mit wenig verarbeiteten Lebensmitteln entscheidend ist – unabhängig davon, ob diese als „exotisch“ oder „heimisch“ gelten.

Evidenzbasierte Ernährung bedeutet nicht, einzelnen Lebensmitteln besondere Kräfte zuzuschreiben, sondern das gesamte Ernährungsmuster in den Fokus zu stellen.