Offenlegung von potentiellen Interessenskonflikten bei DFP-Fortbildungen

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Offenlegung von potentiellen Interessenskonflikten bei DFP-Fortbildungen

Seit 1. September 2013 ist die Offenlegung von Interessenskonflikten inkrementeller Bestandteil der Qualitätssicherung ärztlicher Fortbildung in Österreich. Dieses Instrument zur Erhöhung der Transparenz von Verflechtungen zwischen Inhalten und potentiell einflussnehmenden Faktoren auf diese Inhalte wird bei internationalen Fortbildungen bereits seit längerem eingesetzt. Allerdings ist das Verständnis, was mit dieser Offenlegung erreicht werden soll, nicht überall gleich.

Interessenskonflikte sind definiert als:

Situationen, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst wird.“

(„Interessenkonflikte in der Medizin: Mit Transparenz Vertrauen stärken“; Lieb et al.; 2011;)

Umsetzung bei DFP-Fortbildungen

Bei DFP-Fortbildungen sind Vortragende/Autoren im Falle des möglichen Bestehens von persönlichen und/oder wirtschaftlichen Interessenskonflikten verpflichtet, diese gegenüber der Ärztekammer, dem ärztlichen Fortbildungsanbieter und den Teilnehmern offen zu legen. Als Zeitraum werden die letzten 3 Jahre herangezogen. Es ist nicht Ziel, Vortragende, Trainer, Autoren etc. mit einem möglichen Interessenskonflikt von ihrer Tätigkeit abzuhalten.

 

Was bedeutet ein vorhandener potentieller Interessenskonflikt für eine Fortbildung?

Das Vorhandensein eines potentiellen Interessenskonflikts hat grundsätzlich keine Auswirkung darauf, ob eine Fortbildung im Sinne des Diplom-Fortbildungs-Programms der ÖÄK approbiert wird. Ziel ist es lediglich, jeden potentiellen Interessenskonflikt offenzulegen, sodass die Teilnehmer, Leser etc. sich ein Urteil über die Fortbildung aufgrund des Vorliegens aller relevanten Fakten bilden können. Erst dadurch erkennt man, ob andere Interessen der Vortragenden, Autoren etc. die Ergebnisse oder Schlussfolgerungen verzerrt haben könnten. Die DFP-Approbation ist davon unbeeinflusst.

 

Wie sollen die Teilnehmer einer Fortbildung informiert werden?

Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, wie diese Information bekannt gemacht werden soll. International haben sich sowohl die Publikation im Programm als auch die Bekanntgabe beim Vortrag in mündlicher Form oder gegebenenfalls als einleitende Folie etabliert.

 

Was passiert, wenn der Referent seine potentiellen Interessenskonflikte nicht ausfüllt?

Im Falle, dass ein Vortragender/Autor/Referent bewusst keine Erklärung über Interessenskonflikte abgibt, ist davon auszugehen, dass der Vortragende/Autor/Referent angegeben hat, dass keine Interessenskonflikte vorliegen.

Die Bekanntgabe von Interessenskonflikten der Vortragenden/Autoren/Referenten bei Einreichen einer Fortbildung zur DFP-Approbation ist essentiell, um die Qualität und Objektivität der ärztlichen Fortbildung auf hohem Niveau zu halten. Etwaige Spannungsfelder werden dadurch frühzeitig ans Licht gebracht und offen gelegt.

Sichtbar machen, so lautet hier das Gebot der Stunde, denn international bereits gelebte Praxis, hat nun auch in Österreich das öffentliche Bewusstsein voll erreicht.

 

Für den Inhalt ist die akademie der ärzte verantwortlich