Begutachtungen: PVA-Spitze muss zum Rapport

© PVA/Martin Jager

Die wachsende Kritik an der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherung beschäftigt auch das Sozialministerium. „Ministerin Schumann hat die PVA bereits dazu eingeladen“, heißt es.

Die Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), des Sozialministeriumsservices und auch bei Gerichtssachverständigen sorgt weiter für Kritik. Neben der Volksanwaltschaft sieht auch der Österreichische Behindertenverband KOBV Reformbedarf, wie KOBV Österreich-Generalsekretärin Regina Baumgartl gegenüber der APA erklärte. Forderungen nach einer eigenständigen, von der PVA losgelösten Begutachtungsstelle teile man zur Gänze. Gefordert wird unter anderem auch eine barrierefreie Begutachtung.
In den vergangenen Tagen hatten zahlreiche Organisationen breite Kritik an den Begutachtungen geäußert, nachdem eine im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich erstellte Studie zahlreiche Missstände bei PVA-Begutachtungen aufgezeigt hatte. Laut der in der Vorwoche veröffentlichten Erhebung des „Foresight“-Instituts gaben 70 Prozent der befragten Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA an, die Untersuchungen als „wenig“ oder „gar nicht“ respektvoll empfunden zu haben; 42 Prozent sahen das bei deren Begutachtung zum Pflegegeld so. Die Rede war von „kasernenartigem Ton“ bis hin zu „Anschreien“, auch von unpassenden Fragen und Anmerkungen sowie der Unterstellung, die gesundheitlichen Probleme zu simulieren, wurde berichtet. Berichtet wird von Tausenden erfolgreichen Klagen gegen die PVA.
„Leider sind die Studienergebnisse für uns als Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen nicht überraschend“, erklärte Baumgartl in einem Statement. Man wisse von vielen der KOBV-Mitglieder, die von den Sozialrechtsabteilungen der Landesverbände beraten und vertreten werden, welche Probleme es im Begutachtungsprozess gibt. Der Faktor, der über allem steht, sei die fehlende Zeit: „Gäbe es mehr Zeit für Untersuchungen, würde sich einiges zum Positiven verändern, etwa der Umgang mit Betroffenen.“ Gefordert sieht die KOBV-Generalsekretärin die Politik: Den oftmaligen Verweis auf die Selbstverwaltung lässt sie nicht gelten: „Das könnte durch die Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung geändert werden.“ Ergänzend hielt sie fest, dass es wichtig sei, „die Begutachtungsprozesse barrierefrei auszugestalten“. Dies gelte nicht nur für Menschen mit körperlicher Behinderung, sondern auch für jene mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen sowie für Menschen mit Sehbehinderung. Hier brauche es Angebote von Gebärdensprache und Schriftdolmetsch sowie Braille-Schrift und ein „taktiles Leitsystem“.
Auch Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) fordert Reformen. Notwendig sei eine gemeinsame, unabhängige Begutachtungsstelle. Achitz sagte zur APA, die Erfahrung der Volksanwaltschaft decke sich mit den anderen Berichten. Gleichzeitig betonte er, es gebe sicherlich auch Gutachter, „die ordentlich arbeiten, die höflich sind“. Es sei auch grundsätzlich in Ordnung, dass die Versicherungsträger mit den Mitteln der Versicherten vorsichtig umgehen. „Aber es handelt sich doch zum Großteil um kranke Menschen, die Bedürfnisse haben. Wenn man da behandelt wird wie ein Betrüger, bis man das Gegenteil beweisen kann, ist das nicht sehr angenehm. Oftmals entsteht das Gefühl, dass die Gutachter – vielleicht ohne Auftrag, aber in vorauseilendem Gehorsam – sehr skeptisch hinschauen von Anfang an.“ Die Grünen erneuerten am Mittwoch ihren Ruf an die Regierung: Die Fakten würden „längst am Tisch“ liegen, so Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. „Und trotzdem kommt aus dem zuständigen Ministerium weiterhin nichts als dröhnendes Schweigen.“ Aus dem Sozialministerium hieß es zur Kritik an der PVA am Donnerstag, es werde Gespräche geben. „Ministerin Schumann hat die PVA bereits dazu eingeladen.“ (red/APA)