Das kosteten Covid-19-Tests allein bis Ende 2022

antigentest test@ koch-pixabay

Der Rechnungshof hat die bundesweiten COVID-19-Tests und die Impfstoffbeschaffung geprüft. Jetzt wurden auch die „Lessons Learned“ präsentiert und diskutiert.

Der Nationalrat hat im Rechnungshofausschuss Prüfungsberichte zur Impfstoffbeschaffung sowie zur Durchführung von bevölkerungsweiten COVID-19-Tests zwischen 2020 bis 2022 diskutiert. Grundsätzlich festgestellt wurde, dass Österreich beim Pandemiemanagement im internationalen Vergleich stark auf Tests gesetzt habe. Der Rechnungshof ermittelte für alle COVID-19-Tests insgesamt Kosten von mindestens 5,2 Milliarden bis Ende 2022. Fehlende Vorgaben zur Umsetzung von bevölkerungsweiten Tests führten unter anderem dazu, dass die Länder die Teststrategie unterschiedlich umsetzten. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker wies darauf hin, dass eine zentrale Steuerung erschwert wurde, da neben dem Gesundheitsministerium und den Ländern noch drei weitere Ressorts Tests in größerem Ausmaß durchführten. Sie erklärte zudem, dass sich ein Viertel der Bevölkerung gar nie getestet habe. Österreich habe laut European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) jedenfalls pro Kopf rund 16 Mal so viel getestet als in Deutschland; die wissenschaftliche Beurteilung dieser Strategie durch ECDC sei zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht abgeschlossen gewesen.

Bei der Impfstoffbeschaffung vermisste der Rechnungshof aktenmäßig dokumentierte Bedarfsberechnungen auf Basis nachvollziehbarer Annahmen und eine klare Regelung der Zuständigkeiten. Im Fokus standen bei der Prüfung unter anderem die Beurteilung der Leitung und Koordination der Impfstoffbeschaffung sowie der Lieferzeitpunkte und -mengen, die Analyse der finanziellen Rahmenbedingungen und der Folgen des Verzichts auf COVID-19-Impfstoffe, die Verwendung von COVID-19-Impfstoffen sowie die die Analyse der Vertragsdokumente und der Rolle Österreichs in den Verhandlungen auf EU-Ebene. Wichtig wäre es, die Zuständigkeiten für die COVID-19-Impfstoffbeschaffung und -logistik klar zu regeln, lautet eine zentrale Empfehlung.

Als „Lessons Learned“ für künftige Maßnahmen zur Pandemiebewältigung empfehlen die Prüfer:innen die Festlegung von klaren Zielvorgaben, damit österreichweit eine vergleichbare Vorgehensweise gewährleistet werden könne. Bevölkerungsweite Tests sollten zudem künftig nur noch abhängig von der epidemiologischen Lage und unter Zugrundelegung von Kosten-Nutzen-Aspekten im Vergleich zu Surveillance-Programmen, wie beispielsweise dem Abwassermonitoring, angeboten werden.

Die zentralen Empfehlungen würden sowohl in die Erstellung eines Pandemieplans sowie in das neue Epidemiegesetz, das bald in Begutachtung geschickt werde, einfließen, betonte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Er stimmte mit dem Rechnungshof darin überein, dass die Datenqualität weiter verbessert werden soll. Diesbezüglich wurden auch schon einige Maßnahmen, wie etwa die Einrichtung einer Datenplattform, in die Wege geleitet. Hinsichtlich der Bedarfsberechnungen gab Rauch zu bedenken, dass sich die Pandemie und auch die Einschätzungen der Wissenschaftler:innen kontinuierlich geändert hätten. (rüm)