Debatte um Impfpflicht: Kassenobmann platzt der Kragen

© SGKK/Andreas Brandl

Der Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse legt sich in den sozialen Medien mit Impfkritikern an. Er ärgert sich über den falschen Vorwurf, dass es eine Corona-Impfpflicht geben soll.

Andreas Huss, Obmann der ÖGK, ist richtig sauer. Der „Blödsinn“, den „Weltverschwörer“ in sozialen Medien verbreiten, wie er sagt, entbehre jeder Grundlage und verunsichere die Menschen. „An alle Impfskeptiker: Wir haben keine Impfpflicht in Österreich. Jede/r kann sich gegen was auch immer impfen lassen oder auch nicht. Aber bitte hört auf mit irgendeinem weltverschwörerischen Blödsinn andere Leute beeinflussen zu wollen“, schreibt Huss in einem Posting auf Facebook. Und weiter: „Wer sich seriös beraten lassen möchte geht zu seinem/ihren Hausarzt oder sonstigem Arzt und lässt sich dort ordentlich beraten. Die Entscheidung darf dann jede/r selbst treffen.“ Nachsatz: „Wenn eure Heizung defekt ist geht ihr ja auch zum Installateur und nicht zum Energetiker.“ Er habe sich einfach über die Diskussionen im Internet geärgert, sagt Huss im RELATUS-Interview. Er habe sich auf der Basis des Impfschadensgesetzes angesehen, wie viele Impfschäden es seit 1973 gegeben hat: Es waren 409.

Die Kritiker könnten dennoch Aufwind bekommen: Durch das Näherrücken einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus könnte ein bisher wenig beachtetes Volksbegehren Aufmerksamkeit bekommen: Von 18. bis 25. Jänner 2021 kann „Für Impf-Freiheit“ unterschrieben werden. Sicher ist das aber noch nicht. Sollten im Jänner noch Ausgangsbeschränkungen gelten, kann der Innenminister die Eintragungswoche auf Grundlage des im April beschlossenen 4. COVID-19-Gesetz verschieben. Hinter der Anti-Impfpflicht-Initiative steht Rudolf Gehring, bekannt durch die Christliche Partei Österreichs (CPÖ). Wunsch der Initiatoren ist eine Änderung der Bundesverfassung. Es soll ein Diskriminierungsverbot verankert werden für „Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen“. Weitere gewünschte Ergänzung: „Es ist unzulässig, solche Veränderungen zwangsweise an Personen vorzunehmen.“ (red/APA)