Debatte um ärztliche Hausapotheken geht weiter

© HAPO Schutzverband/APA /Hörmandinger

Ärztliche Hausapotheke, öffentliche Apotheke oder Online-Handel – was ist zeitgemäß und sicher? Bei einer Podiumsdiskussion mit Gesundheitspolitiker:innen wurde eine Novelle des Apothekengesetzes gefordert.  

Die Zukunft der Versorgung von Patient:innen mit Medikamenten war dieser Tage Thema bei der Veranstaltung des Schutzverbandes der Hausapotheken führenden Ärzt:innen Österreichs. Einig waren sich die Obfrau des Schutzverbandes, die Vorarlberger Allgemeinmedizinerin Carmen Berti Zambanini, Fiona Fiedler (NEOS), Laurenz Pöttinger (ÖVP), Rudolf Silvan (SPÖ), Ralph Schallmeiner (Grüne) und Rene Brasser (FPÖ), dass der Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten via Onlinehandel in Österreich vom Gesetzgeber nicht zugelassen wird. Das zu regeln ist, nach EU-Rechtsprechung, auch weiterhin den nationalen Gesetzgebern vorbehalten. 

Schallmeiner sieht in Hausapotheken eine Notversorgung, für den Fall, dass es keine öffentliche Apotheke im jeweiligen Gebiet gibt. Auch trat er der Auffassung, wonach in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten die Hausapotheke einer Ärztin, einem Arzt wirtschaftlicher Anreiz zur Eröffnung einer Ordination sein sollte, entgegen. Er verlangt dazu, in diesen Gebieten für Ärzt:innen von der Sozialversicherung entsprechend hohe Honorare, die Anreiz genug sein sollten. Pöttinger betonte in diesem Zusammenhang, dass es zu keinen Maßnahmen kommen darf, die die Lohnnebenkosten weiter erhöhen. Eine Erhöhung der Honorare sei angesichts der finanziellen Situation der Sozialversicherung ausgeschlossen. 

Berti-Zambanini, sowie der Leiter des Referates für Hausapotheken und Medikamentenangelegenheiten, Silvester Hutgrabner, fordern eine Reform die Apothekengesetzes. Aus ihrer Sicht geht es dabei um folgende Punkte: 

  • die starren derzeitigen Kilometergrenzen (4 und 6 Kilometer) sind überholt. Den Ärztevertreter:innen schwebt eine Regelung vor, die sich, wie schon einmal im Gesetz definiert, vor allem am (flexiblen) Bedarf orientiert. Jetzt führt die strikte Regel zu oft skurrilen Vorgängen, um Hausapotheken zu ermöglichen oder zu verhindern: ganze Kreisverkehre werden verlegt, Eingänge an die Hausrückseite verlegt, Einbahnen umgedreht oder Fahrverbote erlassen.  
  • Bei Primäversorgungsnetzwerken dürfe der Zusammenschluss mehrerer Ordinationen nicht zum Verlust der Hausapotheken aller Ärzt:innen führen. 
  • Wenn Ärzt:innen mit einer Hausapotheke sich im Krankheits- oder Urlaubsfall vertreten lassen, darf dieser Vertretungsarzt keine Medikamente aus der Hausapotheke abgeben, denn die Genehmigung zur Führung einer Hausapotheke geht auf den Arzt und nicht auf die Ordination. Das sei problematisch und für Patient:innen eine Zumutung. 
  • Zwei-Arzt-Gemeinden, in denen zwei Allgemeinmediziner:innen mit Hausapotheke sind, verlieren im Fall der Eröffnung einer Apotheke ihre Hausapotheke, was zur Folge hätte, dass beide Ärzt:innen aus diesem Ort abwandern. (red)