Erhöhtes Krebsrisiko durch Süßstoff Aspartam

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Insider:innen zufolge will eine WHO-Agentur Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ einstufen. Die Meinungen dazu gehen allerdings auseinander.

Die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO hat laut Insider:innen vor, den Süßstoff Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ einzustufen. Laut eigener Angabe hat die IARC bei der Überprüfung im Juni 1.300 Studien bewertet. Nach einer Sitzung externer Expert:innen im Juli soll die Entscheidung bekannt gegeben werden. Ein separater WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe, der JEFCA, überprüft nun ebenfalls und will auch im Juli die Ergebnisse veröffentlichen. Schon jetzt gibt es dazu aber geteilte Meinungen und Kritik: Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA gilt Aspartam aufgrund eingehender Sicherheitsbewertungen als unbedenklich für den menschlichen Verzehr.

Auch der JECFA sieht den Verzehr von Aspartam innerhalb der akzeptierten Tagesmengen seit 1981 als sicher an. So müsste ein Erwachsener mit einem Gewicht von 60 Kilogramm jeden Tag zwischen zwölf und 36 Dosen Diätlimonade trinken – abhängig von der Aspartammenge im Getränk – um gefährdet zu sein. Diese Einschätzung wird von nationalen Regulierungsbehörden weitgehend geteilt, auch in den USA und Europa. Der Internationale Süßstoffverband ISA wies darauf hin, dass die IARC kein Gremium für Lebensmittelsicherheit sei. Die Bewertung von Aspartam sei wissenschaftlich nicht umfassend und stütze sich „in hohem Maße auf weithin diskreditierte Forschungsergebnisse“. Der Internationale Rat der Getränkeverbände ICBA äußerte die Sorge, dass die Einschätzung Verbraucher unnötigerweise dazu verleiten könnte, mehr Zucker zu konsumieren, anstatt sich für sichere zuckerfreie oder zuckerarme Alternativen zu entscheiden.

Die Entscheidung der IARC könnte eine erneute Debatte über die Sicherheit von Süßstoffen, aber auch über die Rolle der Krebsforschungsagentur auslösen. Deren Einschätzungen können großen Einfluss haben, standen in der Vergangenheit aber auch als verwirrend für die Öffentlichkeit unter Kritik. Die Folgen einer solchen Einstufung bekam der deutsche Bayer-Konzern schwer zu spüren, der den Glyphosat-Entwicklung Monsanto übernahm und sich damit eine Klagewelle in den USA einhandelte. Behörden weltweit haben den Unkrautvernichter als nicht krebserregend eingestuft, doch der IARC bewertete ihn 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“, worauf sich die Kläger:innen dann beriefen. Die IARC hat insgesamt vier verschiedene Klassifizierungsstufen: krebserregend, wahrscheinlich krebserregend, möglicherweise krebserregend und nicht klassifizierbar. Die Stufen basieren auf der Stärke der Beweise und nicht darauf, wie gefährlich eine Substanz ist. In die Kategorie „wahrscheinlich krebserregend“ stuft die IARC auch rotes Fleisch, heiße Getränke über 65 Grad ein oder etwa Nachtarbeit. (APA/kagr)