EU-Änderung im Onlinehandel und bei Arzneimittelversorgung

© Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Die EU-Arzneimittelstrategie, die auf die Verbesserung der Krisenvorsorge abzielt, und Entwicklungen im Online-Handel von Medikamenten, wurden im Nationalrat diskutiert.

Der EU-Unterausschuss des Nationalrates diskutierte am Dienstag über Herausforderungen im Gesundheitssektor. Die Ausschussmitglieder befassten sich unter anderem mit einer Mitteilung der EU-Kommission zur EU-Arzneimittelstrategie, die auf einen leistbaren Zugang zu Medikamenten, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Pharmaproduktion sowie die Verbesserung der Krisenvorsorge abzielt. Weiters behandelten die Abgeordneten einen Verordnungsvorschlag der Kommission, der die EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit unter anderem dahingehend aktualisieren soll, dass auch moderne Vertriebsformen wie der Online-Handel und neuartige Risiken wie Cybersecurity umfasst sind.

Die in einer Mitteilung der Kommission angeführte Arzneimittelstrategie soll das europäische Arzneimittelsystem patientenzentriert, zukunftssicher und krisenresistent machen und stützt sich auf vier Säulen. So soll der Zugang für Patient:innen zu erschwinglichen Arzneimitteln und die Deckung des unerfüllten medizinischen Bedarfs gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Arzneimittelindustrie in der EU gefördert werden. Zudem beinhaltet die Strategie die Verbesserung der Krisenreaktionsmechanismen durch diversifizierte und sichere Lieferketten sowie die Sicherstellung einer starken Stimme der EU auf der Weltbühne durch hohe Qualitäts-, Wirksamkeits- und Sicherheitsstandards.

Wichtig sei auch die Wettbewerbs- und die Innovationsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie in der EU. Entscheidend dafür sei die Reduktion der Abhängigkeit von Produzenten außerhalb der EU sowie die Lösung der aktuellen Lieferengpässe, unterstrich Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Europa müsse wieder zu einem attraktiven Standort für die Medikamentenproduktion werden und zudem eine ausreichende Bevorratung sicherstellen. Nachsatz: Bei der Beschaffung von hochpreisigen Medikamenten sei eine gemeinsame Vorgangsweise wirkungsvoller. Während der Pandemie habe die Zusammenarbeit mit den österreichischen Pharmafirmen und dem Arzneimittelgroßhandel aber sehr gut funktioniert, konstatierte Rauch.

Die Europäische Kommission hat zudem einen neuen Vorschlag für die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit vorgelegt, die auch die Erfassung neuer Vertriebsformen wie dem Onlinehandel inkludiert. Der Entwurf finde die Unterstützung des Ministeriums, da er klarere Regelungen und die Vereinheitlichung der Bestimmungen zur Marktüberwachung bringe, die Arbeit der zuständigen Behörden erleichtere, die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöhe und ein hohes Produktsicherheits-Niveau für die Verbraucher:innen sicherstellen würde, erklärte Rauch. Er informierte auch darüber, dass das sogenannte Mystery Shopping nun auch im Online-Bereich eingesetzt werden soll, um zu prüfen, ob die Proben auch den angebotenen Waren entsprechen. Neu sei auch, dass für jedes Produkt, das in Verkehr gebracht wird, eine verantwortliche Person in der EU zur Verfügung stehen müsse. Genauere Bestimmungen soll es auch für den Rückruf von Waren geben. (rüm)