Finale Debatten über Budget und Gesundheit

© Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kommende Woche soll das Budget vom Nationalrat beschlossen werden. Ein 500 Millionen Euro schwerer Gesundheitsreformfonds soll Versorgung verbessern. RELATUS zeigt die Details.

Am Dienstag setzt der Nationalrat seine Beratungen über das Doppelbudget 2025/26 und den neuen mittelfristigen Bundesfinanzrahmen bis 2029 mit weiteren Kapiteln fort. So stehen unter anderem die veranschlagten Mittel für Wissenschaft und Forschung, sowie Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Pensionen und Gesundheit auf der Tagesordnung. Fixiert werden sollen unter anderem mehr Mittel für den Gesundheitsbereich. Das Gesundheitsbudget des Bundes wird nach einem Rückgang im Jahr 2025 im darauffolgenden Jahr wieder kräftig auf 3,22 Milliarden steigen. Der ab 2026 vorgesehene Gesundheitsreformfonds, der mit rund 500 Millionen Euro dotiert ist, stelle für sie das „lachende Auge“ dar, das mit dem „weinenden Auge“ – nämlich der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge der Pensionist:innen – verbunden sei, erklärte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) vergangenen Woche im Budgetausschuss des Nationalrats.

Obwohl die genaue Ausgestaltung des Fonds noch nicht fixiert sei, zeigte sie sich „pragmatisch-optimistisch“, dass damit entscheidende Verbesserungen für alle Versicherten erreicht werden können. Ihrer Meinung nach sollte das Geld vor allem in den Ausbau der Versorgung im niedergelassenen Bereich, die Verkürzung der Wartezeiten, die Stärkung der Frauengesundheit sowie der psychosozialen Betreuung von Kindern und Jugendlichen fließen. Kritik an der Erhöhung der Budgetmittel kommt vom FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak: Im Vergleich zu Vor-Corona-Zeiten sei das Budget „sehr aufgeblasen“. Außerdem sei noch überhaupt nicht klar, wie dieser Fonds besetzt oder wie er kontrolliert werde. Die Grünen bemängelten umgekehrt eine Reihe von Sparmaßnahmen.

Die im Bundesfinanzgesetz ausgewiesenen Auszahlungen für den Bereich Gesundheit belaufen sich in den Jahren 2025 und 2026 auf insgesamt 2,84 Mrd. Ꞓ bzw. 3,22 Mrd. €. Während es also zunächst zu einem Rückgang um 110,4 Mio. € (-3,7 %) kommt, ist von 2025 auf 2026 ein deutlicher Anstieg um 376,5 Mio. € (+ 13,3 %) feststellbar. Das ist vor allem auf die geplante Einrichtung des Gesundheitsreformfonds ab 2026 zurückzuführen, der durch die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge bei den Pensionist:innen gespeist wird. Dieser soll zur Verbesserung der Versorgung, der Reduktion von Wartezeiten, der Digitalisierung im Gesundheitswesen, der Steigerung der Effizienz sowie generell zur Einhaltung des Kostendämpfungspfades beitragen.

Im Rahmen des Finanzausgleichs im Bereich Gesundheit stellt der Bund auf Basis der entsprechenden Art. 15a B-VG-Vereinbarung Mittel in der Höhe 948 Mio. € (+83 Mio. €) und im nächsten Jahr 974 Mio. € (+26 Mio. €) für gesundheitspolitische Zielsetzungen und Strukturmaßnahmen bereit. Ein zweiter wesentlicher Posten betrifft den Krankenanstalten-Zweckzuschuss in der Höhe von 931 Mio. € bzw. 965 Mio. € im heurigen und nächsten Jahr. Vor dem Hintergrund der steigenden psychischen Belastungen steht der Ausbau der psychosozialen Versorgung im Fokus der gesundheitspolitischen Maßnahmen in der laufenden Legislaturperiode, heißt es im Budgetbericht. Die Bundesregierung investiere daher 2025 rund 16 Mio. € und ab 2026 21 Mio. € insbesondere in die Weiterführung des Projekts „Gesund aus der Krise“, versicherte Königsberger-Ludwig im Ausschuss. (rüm)