© BMEIA/Gruber Nach der Kritik an der PVA und gesetzlichen Änderungen fordert Behindertenanwältin Christine Steger eine unabhängige Begutachtungsstelle für Menschen mit Behinderungen.
Nach dem Bekanntwerden diverser Missstände bei Begutachtungen insbesondere durch die Pensionsversicherung fordert Behindertenanwältin Christine Steger nun eine grundlegende Reform der Begutachtung von Menschen mit Behinderungen. Diese sei nötig, da das gesamte System strukturelle Schwächen aufweise. Egal, ob es um einen Antrag auf Pflegegeld, einen Behindertenpass, eine erhöhte Familienbeihilfe, auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen oder verschiedene Länder-Leistungen gehe: Der Weg zu den Unterstützungsleistungen sei häufig mit hohem bürokratischem Aufwand und Mehrfachbegutachtungen verbunden. Außerdem sei das Begutachtungssystem veraltet, es gebe zersplitterte Zuständigkeiten und lange Verfahrenswege.
Auch der Umgang mit den Ansuchenden und die Qualität der Gutachten seien wieder Themen. Das nicht nur bei Anträgen bei der Pensionsversicherung, sondern bei allen Sozialversicherungen, dem Sozialministerium und den Ämtern der Bundesländer. Steger, die im Kern die Schaffung einer unabhängigen und multiprofessionellen Begutachtungsstelle fordert, veröffentlichte dazu auch ein „Policy Briefing“ mit dem Titel „Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe“, das sie an die zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie weitere Entscheidungsträger:innen übermittelte. Dabei unterstrich sie, die darin vorgeschlagene Reform aktiv begleiten zu wollen.
Grundlage für ihre Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen waren laut der Behindertenanwältin Vernetzungstreffen im ersten Halbjahr 2026, wo sie mit mehreren Hundert Vertreter:innen von Selbstvertretungsorganisationen, Interessensvertretungen, Behörden, Sozialversicherungsträgern sowie Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis über die derzeitige Handhabung von Begutachtungen gesprochen habe. (sst/APA)