Gesundheitskasse darf Abgaben wieder selber kontrollieren

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Die Österreichische Gesundheitskasse darf die korrekte Entrichtung von Sozialabgaben künftig selber prüfen. Der Sozialausschuss im Nationalrat billigte am Donnerstag die notwendige Gesetzesreparatur mit breiter Mehrheit. Der VfGH hatte die Änderung nach der Kassenreform verlangt.
Am Rande der Kassenreform haben die damaligen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ auch beschlossen, die Prüfung aller lohnabhängiger Abgaben und Beiträge beim Finanzministerium zu bündeln. Der Österreichischen Gesundheitskasse wurde zwar ein Anforderungsrecht auf Sozialversicherungsprüfungen eingeräumt, eine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber den Prüforganen hat sie aber nicht. Damit kann sie auf Art und Umfang der Ermittlungen so gut wie keinen Einfluss nehmen, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits vergangenen Dezember festgestellt und die entsprechenden Gesetzespassagen mit dem Argument aufgehoben, dass sie der Selbstverwaltung widersprechen. Nun liegt ein Gesetzentwurf zur Reparatur der einschlägigen Bestimmungen vor – er hat am Donnerstag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen den Sozialausschuss des Nationalrats passiert. Die ÖGK erhält, so wie seinerzeit die Gebietskrankenkassen, eigene Prüfkompetenzen. Am schon seit Jahren bewährten System, dass alle Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Kommunalsteuer) gemeinsam geprüft werden – also vice versa von der Finanz bzw. den Kassen – wird jedoch festgehalten.

Den Gemeinden wird das Recht eingeräumt, sowohl beim zuständigen Finanzamt als auch bei der Gesundheitskasse eine Kommunalsteuerprüfung anzufordern. Wird dieser Anforderung nicht innerhalb von drei Monaten Folge geleistet, können sie künftig selbst Prüfungen durchführen. (red)