Konflikt um geplanten Corona-Schutz für Angestellte in Apotheken

Die Gewerkschaft GPA kritisiert den Apothekerverband, die Vertretung der selbstständigen Apotheker. Er bremse Schutzmaßnahmen. Der Apothekerverband weist die Kritik zurück, die Verhandlungen würden weitergehen und könnten vor einer baldigen Lösung stehen.

Der Apothekerverband verweigere die Unterzeichnung eines Corona-Zusatzkollektivvertrages für etwa 11.000 Pharmazeutisch-Kaufmännische-Assistentinnen und sonstige Beschäftigte sowie für 6.100 angestellte Apothekerinnen und Apotheker, kritisieren Arbeitnehmervertreter. „Es ist unbegreiflich, dass es ausgerechnet im sensiblen Bereich der Apotheken nicht möglich sein soll, für die Beschäftigten kollektivvertraglich abgesicherte Schutzmaßnahmen zu garantieren“, wundert sich die KV-Verhandlerin der GPA, Sandra Breiteneder. Auch Norbert Valecka vom Verband der Angestellten Apotheker (VAAÖ), der den Kollektivvertrag gemeinsam mit der GPA verhandelt, drängt auf den Schutz der in den Apotheken Angestellten.

Der Apothekerverband hingegen sieht eine baldige Lösung, es habe diese Woche mehrere Gespräche gegeben. Für nächste Woche habe man einen Lösungsvorschlag angekündigt. „Daher sind wir mehr als verwundert über das jetzige Vorgehen von VAAÖ und GPA. Unser Anliegen ist es, zu einer tragfähigen Lösung für beide Seiten zu kommen – eine solche könnten wir bereits nächste Woche beschließen. Mediale Querschüsse sind hierbei allerdings nicht hilfreich. Daher hoffen wir, dass VAAÖ und GPA wieder zu einem transparenten und konstruktiven Weg zurückfinden – im Sinne der gesamten Apothekerschaft“, ruft Georg Fischill, Verhandlungsführer aufseiten des Apothekerverbands, zum Dialog auf.

Der geplante Zusatzkollektivvertrag lehnt sich am zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer für die gewerbliche Wirtschaft beschlossenen Generalkollektivvertrag an. Der KV sieht laut GPA klare Regeln im Umgang mit den Covid-19-Schutzmaßnahmen vor. So würden Beschäftigte für die Zeit des Testens bezahlt von der Arbeit freigestellt werden und dürften wegen der Inanspruchnahme des SARS-CoV-2 Tests oder einer Schutzimpfung nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Gleiches sollte bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses gelten. Bei dauerhaftem Tragen einer Schutzmaske sieht der KV vor, dass nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden muss. (red)