Neuer Paukenschlag im Dachverband: Chefbestellung rechtswidrig

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Nach der Suspendierung und dem folgenden Rücktritt des Büroleiters im Dachverband der Sozialversicherungen kippt nun der Verwaltungsgerichtshof Teile der Kassenreform.

Die Sozialversicherungsreform von ÖVP und FPÖ entpuppt sich immer weniger als „historisch“, als vielmehr als Problemfall. Nach der Kritik des Rechnungshofes an der fehlenden „Patientenmilliarde“, der Auswahl der neuen Dachverbandsführung, nicht nachvollziehbaren, hohen Beraterverträgen und der Suspendierung und dem folgenden Rücktritt des Büroleiters im Dachverband der Sozialversicherungen folgt nun der nächste Paukenschlag. Wie der Newskanal RELATUS aus sicherer Quelle erfahren hat und auch die Wiener Zeitung berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einen Einspruch gegen die Bestellung der Dachverbandspitze bestätigt.

Konkret geht es um eine Beschwerde von Arbeitnehmervertretern aus dem Jahr 2019 rund um die Besetzung der neuen Dachverbandsführung. Demnach soll die Bestellung rechtswidrig erfolgt sein. Das Höchstgericht kritisierte etwa, dass die Gewerkschafter damals in der Überleitungskonferenz nicht zeitgerecht zu Sitzungen eingeladen wurden. Ingrid Reischl, leitende ÖGB-Sekreäterin und derzeit Vorsitzende der Trägerkonferenz, sei gar nicht eingeladen worden, obwohl das nötig gewesen wäre. Auch seien die Arbeitnehmervertreter in ihrem Recht auf Erhalt relevanter Unterlagen mit der Einladung verletzt worden. Überhaupt hätten sie für die Beschlussfassung relevante Unterlagen nicht rechtzeitig bzw. keine Einsicht in alle Unterlagen zu Entscheidungsgegenständen erhalten. Und auch der Umstand, dass für die Kür zwei Sitzungen unmittelbar hintereinander angesetzt wurden, um die beiden Kandidaten auch ohne Einstimmigkeit abzusegnen, erkannte der VwGH als rechtswidrig.

In jedem Fall ist nun der Sozialminister als Aufsichtsbehörde über die Sozialversicherungen am Zug. Sobald das VwGH-Urteil vorliegt, muss er entscheiden, ob die Bestellung aufgehoben wird. Im Fall des selbst zurückgetretenen Büroleiters und obersten Dachverbandsmanagers Martin Brunninger ist das ohne Relevanz, weil sein Posten sowieso neu ausgeschrieben werden muss. Allerdings müsste bei einer Aufhebung der Büroleiterbestellung auch der Job von Brunningers bisherigem Vize und interimistischem Nachfolger Alexander Burz neu ausgeschrieben werden. Der Dachverband wäre dann wohl führungslos. Wie rasch die Umsetzung erfolgt, ist offen. Der VwGH hat, so hört man, keine Frist gesetzt. Der Vertrag von Burz läuft noch bis 30.6.2023, müsste also in einigen Monaten sowieso wieder ausgeschrieben werden. Rascher ging übrigens die Kommunikation des Wechsels: wenige Tage nach dem Ausscheiden Brunningers scheint dieser schon nicht mehr auf der Website des Dachverbandes auf. (rüm/APA)