Neuer Sozialminister hebt Veto der Vorgängerin auf

BKA/Arno Melicharek

Paukenschlag im Hinblick auf die Reform und Zusammenlegung der Sozialversicherungen: der neue Sozialminister Walter Pöltner hebt laut einem Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten ein Veto seiner Vorgängerin Mag. Beate Hartinger-Klein (FPÖ) auf. Konkret geht es um den geplanten Transfer von 61 Millionen Euro aus dem Unterstützungsfonds in die allgemeine Rücklage der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK). Mit diesen 61 Millionen kann die OÖGKK die Rücklagen, über die sie künftig im Land verfügen kann, auf rund 310 Millionen Euro aufstocken, berichtet die Zeitung. Das Sozialministerium hatte als Aufsichtsbehörde unter Hartinger-Klein dagegen ein Veto eingelegt.

Die Oberösterreichischen Nachrichten zitieren OÖGKK-Obmann Albert Maringer, der ein längeres Gespräch mit dem am Mittwoch angelobten Sozialminister gehabt habe, mit den Worten: „Ich habe ihm einfach den Fall geschildert und ihm gesagt, dass wir nur korrekt behandelt werden möchten.” Alleine, dass es so schnell zu diesem Gespräch gekommen sei, sei schon ein Stilwechsel im Vergleich zur Vorgänger-Ministerin, sagt Maringer.

Erst vor wenigen Tagen hat die OÖGKK das Wirtschaftsjahr 2018 abgeschlossen: Mit einem Bilanzgewinn von 3,0 Millionen Euro – ihr letztes Wirtschaftsjahr in budgetärer Eigenverantwortung. Das hauseigene Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) liegt bei rund Plus 18,9 Millionen Euro. „Auch unser sorgsamer Umgang mit Geld schützt die rund 1,3 Millionen Versicherten, deren Angehörige und die Dienstgeber. Als starke Kasse können wir die gesetzlichen Rahmen zugunsten der Versicherten voll ausnutzen, auch in schwierigen Zeiten die Gesundheitsversorgung unserer Versicherten ausbauen und damit die Wirtschaft stabilisieren”, sagte Maringer. Weil die OÖGKK seit langem mit Augenmaß wirtschafte, verfüge sie über ein Finanzpolster (Rücklage) von rund 530 Millionen Euro. Wo und wie die Rücklagen der Gebietskrankenkassen nach der Fusion verwendet werden, ist Sache des Verwaltungsrats in Wien, betonte der Obmann. Nur über einen Teil der bisher im Land vorhandenen Rücklagen soll ab 1.1.2020 weiter in der Landesstelle entschieden werden – auch hier nach Vorgaben aus Wien. Offen ist auch, wie die Planung und Budgetierung unter dem zentralen Dach der ÖGK ab 2020 funktionieren wird. Derzeit bereiten sich alle Gebietskrankenkassen fieberhaft auf die geplante Fusion vor. (rüm)

Bild: BKA/Arno Melicharek