Reform: Länder legen Gegenentwurf zur Sozialversicherung vor

© Hagele

Die Gesundheitsreferent:innen der Bundesländer haben sich auf eine gemeinsame Position in Sachen Reform geeinigt. Die Krankenkassen lehnen das prompt ab, weil es tiefe Einschnitte im niedergelassenen Bereich brächte. 

Bei einem außerordentlichen Treffen am steirischen Grundlsee haben sich die Gesundheitsreferent:innen der Länder nun auf eine „gemeinsame Position zur Zukunft des Gesundheitssystems“ geeinigt. Diese Länderposition diene als Grundlage für die Landeshauptleutekonferenz, die am Donnerstag in Tirol stattfinden wird, hieß es in einer Aussendung am Montag. Dann soll es in die weiteren Verhandlungen mit Bund und Sozialversicherung gehen. 

„Die Länder stehen geschlossen hinter einem starken öffentlichen Gesundheitssystem. Gleichzeitig müssen wir die Realität anerkennen: Die demografische Entwicklung, der medizinische Fortschritt und der zunehmende Personalmangel stellen das System vor gewaltige Herausforderungen“, sagte die Tiroler Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele (ÖVP), unter deren Führung sich die Referent:innen getroffen hatten. Versorgungssicherheit werde nur gelingen, wenn Verantwortung zwischen Bund, Sozialversicherung und Ländern gemeinsam wahrgenommen wird und die Finanzierung der Leistung folge. 

Als Forderungen einigte man sich unter anderem auf eine Zusammenführung von Finanzierung und Verantwortung, eine gemeinsame Risikotragung, eine solidarische Finanzierung des medizinischen Fortschritts, die Stärkung der Krankenhäuser als kritische Infrastruktur sowie eine verbindliche Patientenlenkung. Es brauche zudem etwa den Ausbau der Ausbildungskapazitäten für Gesundheitsberufe sowie eine stärkere Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen. Gleichzeitig fordern sie die Beseitigung bestehender Fehlanreize zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenanstalten sowie eine gemeinsame nationale Strategie zur Bewältigung der demografischen Entwicklung. 

Die Länder wollen dazu die Zuständigkeit für die Fachärzt:innen übernehmen, die Hausärzt:innen sollen dagegen im Bereich der Krankenversicherungen bleiben. Bund, Länder und Sozialversicherung sollen „Versorgungs- und Finanzierungsrisiken fair teilen, statt Kosten einseitig auf Länder und Gemeinden zu verlagern“. Ein gemeinsamer nationaler Innovationsfonds von Bund, Ländern und Sozialversicherung soll Hochpreismedikamente, Krebsbehandlungen sowie Zell- und Gentherapien solidarisch finanzieren – auf Basis transparenter Nutzenbewertungen. Der steirische Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) sprach von einem außergewöhnlichen Signal der Geschlossenheit: „Dass sich alle neun Bundesländer auf eine gemeinsame Position verständigen konnten, ist ein starkes Zeichen. Die Herausforderungen im Gesundheitswesen kennen keine Landesgrenzen, daher brauchen wir einen Schulterschluss aller Systempartner.“ 

Die Krankenhäuser sollen demnach als kritische Infrastruktur gestärkt werden: Vorhalteleistungen, Notfallversorgung, Ausbildung und Pandemiereserve müssen strukturell abgesichert und mitfinanziert werden. Die Primärversorgung und 1450 sollen als flächendeckendes 24/7-Steuerungssystem ausgebaut werden – mit klaren Behandlungspfaden: digital vor ambulant vor stationär. Bund, Länder und Sozialversicherung brauchen nach Meinung der Gesundheitsreferent:innen eine gemeinsame Personalstrategie, mehr Ausbildungsplätze, raschere Anerkennungsverfahren und eine Neuausrichtung der ärztlichen Ausbildung. 

Ablehnung für den Vorschlag kommt prompt aus der Sozialversicherung: „Das ist jetzt der Gegenentwurf zum Sozialpartnerpapier – abgestimmt auch mit der Wirtschaftskammer – den wir bereits in die Diskussion eingebracht haben“, sagt ÖGK-Arbeitnehmerobmann Andreas Huss, der im Juli auch den Vorsitz in der ÖGK übernehmen wird, im Relatus-Gespräch. Demnach soll die Sozialversicherung in einem ersten Schritt den gesamten ambulanten Bereich inklusive Spitalsambulanzen übernehmen. Die Umsetzung des Länderpapier sieht er auch rechtlich schwierig. „Unsere Versicherten haben einen Rechtsanspruch für alle Leistungen gegenüber der Sozialversicherung. Würde man das teilen müsste man– auch verfassungsrechtlich – das ASVG teilen. Was das für einen Sinn ergeben sollte, erschließt sich mir nicht.“ Huss bezweifelt auch, ob die Pläne der Gesundheitsreferent:innen mit allen Landeshauptleuten abgestimmt sind. Spätestens das wird sich am Freitag zeigen, wenn diese ihre Ideen vorstellen. (rüm)