Reformen oder doch Sparpaket?

© Tanzer

Die Grundsatzeinigung im Finanzausgleich bringt zwar mehr Geld für das Gesundheitssystem, aber irgendwie doch auch nicht. Kommt noch eine Reform, oder wächst der Spardruck?

Die steirische Landesregierung hat das Budget 2024 vorgelegt. Alleine um 400 Millionen Euro steigt der Bedarf für Pflege- und Gesundheitsbereich. Aus dem Finanzausgleich kommen 270 bis 280 Millionen Euro, von denen aber auch ein Teil noch an Städte und Gemeinden gehen. Es werde eng, hieß es am Dienstag aus Graz. Weiter nördlich, in Salzburg, das gleiche Spiel: Budgetpräsentation 2024. Für das nächste Jahr ist ein Budget von 4,326 Milliarden Euro vorgesehen – so viel wie noch nie. Die Hälfte davon fließt in die Bereiche Gesundheit und Soziales.

Gleichzeitig gibt positive Signale aus der Regierung: es bewegt sich etwas. Im Finanzausgleich gibt es eine Grundsatzeinigung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die Regierung hat einen Entwurf für das ewig diskutierte Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt und für die Bundeswettbewerbsbehörde wurde nach monatelangem Stillstand jetzt doch eine Leitung fixiert. Auf den ersten Blick wirkt das gut, auf den zweiten Blick ist gerade beim Finanzausgleich noch vieles offen. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sprachen vergangene Woche von einem „Paradigmenwechsel“, weil zwei Drittel der vom Bund zusätzlich bereitgestellten Mittel erstmals mit konkreten Zielen verknüpft seien. Allerdings gibt es keine Sanktionsmechanismen bei Nichterreichen der Ziele, hört man aus den Ländern.

Dafür gibt es deutlich mehr Geld für das Gesundheitswesen, wenn auch die Details noch offen sind. Laut der nun verkündeten Einigung stellt der Bund den Ländern im Rahmen des Finanzausgleichs 2,4 Milliarden „frisches Geld“ pro Jahr zur Verfügung. Gemeinsam mit Zahlungen an die Sozialversicherung und für die Pflegereform kommt der Bund damit auf insgesamt 3,4 Milliarden Euro Ausgaben jährlich, wie Brunner erklärte. Rechnet man nur den Gesundheits- und Pflegebereich, gibt es dafür rund zwei Milliarden mehr pro Jahr. Neu ist, dass die Gelder valorisiert werden: Im Gesundheits- und Pflegebereich werden sie ab 2025 jährlich um die Inflationsrate plus zwei Prozentpunkte erhöht.

Die Kritik, dass rund 600 Millionen mehr an die Länder für die Spitäler und nur 300 Millionen für den niedergelassenen Bereich reserviert sind, stimmt so also nicht. Dazu kommt, dass dies nur der Finanzausgleich ist, zusätzliche Mittel für die Sozialversicherung kann der Bund auch ohne Länder bereitstellen. Und das wurde auch bereits angedeutet. Weiters werden die kommenden Lohnabschlüsse wohl deutlich mehr Mittel in die Kassen der Krankenversicherungen spülen, als diese ausgeben. Zudem ist die jährliche Valorisierung der Finanzausgleichsmittel ein wichtiger Punkt. Die tiefgreifende Reform im Gesundheitsbereich fehlt aber noch. Hat der Gesundheitsminister also zu hohe Forderungen gestellt, die unerfüllbar waren? Wahrscheinlich. Allerdings weiß auch jeder, der einmal wirtschaftliche Verhandlungen geführt hat, dass man bei zu niedrigen Forderungen schon von Beginn an verloren hat.

Entscheidend werden die kommenden Wochen sein: Denn da muss die Grundsatzeinigung noch im Detail verhandelt werden. Und hier sind tatsächlich noch einige Punkte offen. Noch wichtiger wird aber die Umsetzung sein. Der Personalmangel im Gesundheits- und Pflegebereich ist nicht nur ein Geldthema, sondern ein strukturelles Problem: Extreme Hierarchien, fehlende Personalentwicklung, unflexible Strukturen in Spitälern kann der Gesundheitsminister nicht ändern. Hier sind die Spitalsträger gefordert – meist sind das die Länder. Es wird sich also zeigen, wie die Länder agieren, deren Budgets trotz Finanzausgleich in den kommenden Jahren ein Minus ausweisen werden. (rüm)