© Mario - stock.adobe.com Warten heißt es weiter auf die Versorgungsanalyse als Basis für die Reform im Gesundheitswesen. Parallel wollen Bund und Länder noch vor dem Sommer Konzepte vorlegen. Erste Strukturen sind erkennbar.
Die laufenden Gespräche zur sogenannten Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sollen das österreichische Gesundheitssystem strukturell neu auszurichten. Und sie haben einen straffen Zeitplan. Basis soll eine Versorgungsanalyse sein, die Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) noch im April vorlegen will. Dem Vernehmen nach soll es aber Mitte Mai werden. Bis Ende Juni ist dann eine politische Einigung geplant, die Umsetzung der Maßnahmen ist – je nach Szenario – langfristig bis etwa 2040 angelegt. Die SPÖ verfolgt vor allem den Plan, die Reform von ÖVP und FPÖ aus dem Jahr 2017 möglichst zu entschärfen. Die Arbeitnehmerseite leidet noch heute unter der Entmachtung und Implementierung schwarzer Generaldirektoren und dem Einfluss der Arbeitgeberseite in den Kassen.
Im Zentrum der Verhandlungen stehen derzeit zwei zentrale Reformpfade ist zu hören. Beide verfolgen das Ziel, die Versorgung effizienter zu gestalten. Das erste Szenario setzt auf eine deutliche Systemumgestaltung. Patient:innen sollen künftig stärker über die Gesundheitshotline 1450 gesteuert werden. Diese würde zu einem zentralen Zugangspunkt ausgebaut, der entscheidet, ob eine Behandlung im niedergelassenen Bereich oder im Krankenhaus erfolgt. Parallel dazu ist eine Reduktion kleiner Krankenhausstandorte vorgesehen. Die Versorgung würde sich stärker auf größere Kliniken sowie auf auszubauende Primärversorgungseinheiten (PVE) und Arztzentren konzentrieren. Dieses Modell zielt auf eine klare Arbeitsteilung und eine stärkere Lenkung der Patientenströme. Das zweite Szenario erhält den Status quo und setzt auf eine Weiterentwickelung. Auch hier sind ein Ausbau der Primärversorgung sowie eine stärkere Nutzung von Telemedizin und der Hotline 1450 vorgesehen. Schumann hat in diesem Zusammenhang angekündigt, die Zahl der Primärversorgungseinheiten bis 2030 auf rund 300 zu erhöhen – derzeit existiert weniger als die Hälfte. Im Unterschied zum ersten Szenario würde die Spitalslandschaft dabei weitgehend bestehen bleiben.
Unabhängig vom konkreten Versorgungsszenario stellt die Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern den zentralen Konfliktpunkt dar. Diskutiert werden Modelle von einer weitgehenden Zentralisierung – bis hin zur Übertragung der Spitäler in Bundeskompetenz – bis zu Mischformen mit geteilter Verantwortung. Prominent eingebracht wurde etwa der Vorschlag von Karoline Edtstadler, die gesamten Gesundheitsagenden beim Bund zu bündeln. Andere Länder sprechen sich hingegen für eine Teil-Zentralisierung aus. Ziel aller Varianten ist es, Doppelstrukturen zu reduzieren und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen – politisch ist dieser Schritt jedoch hoch umstritten. Eng mit der Kompetenzfrage verknüpft ist die Diskussion um die Finanzierung. Derzeit gilt das System als stark fragmentiert, mit getrennten Zuständigkeiten von Ländern, Sozialversicherung und Bund. Eine Bündelung der Finanzströme „aus einer Hand“ wird zwar als effizienter angesehen, stößt jedoch auf erheblichen Widerstand der Länder und dürfte in dieser Form schwer durchsetzbar sein. Ziel ist jedenfalls, Parallelstrukturen abzubauen, Ressourcen effizienter zu nutzen und Patient:innen gezielter durch das System zu lenken. Für Gesundheitsberufe bedeutet dies perspektivisch eine stärkere intersektorale Zusammenarbeit und veränderte Schnittstellen zwischen Berufsgruppen.
Eine mögliche Stoßrichtung für die Gesundheitsreform lässt sich auch aus Entwicklungen im Pflegebereich erkennen. Die Finanzreferent:innen der Bundesländer – vielfach ident mit den Landeshauptleuten – haben sich dieser Tage einstimmig dafür ausgesprochen, die Finanzierung der Pflege vollständig in Bundeskompetenz zu überführen. Auch hier spielte Edtstadler eine zentrale Rolle. Der Hintergrund ist der zunehmende finanzielle Druck auf Länder und Gemeinden, insbesondere durch steigende Pflegekosten. Die aktuelle Finanzierung über den Pflegefonds wird vielerorts als unzureichend bewertet. Die Forderung nach einer klaren Zuständigkeit des Bundes könnte damit als Blaupause für ähnliche Modelle im Gesundheitsbereich dienen. (rüm)