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Welche Neuerungen der Vertrag für niedergelassene Ärzte in Wien bringt
11. Januar 2019
Zuschuss für längere Ordinationszeiten, flexible saisonale Anpassung der Öffnungszeiten, gelockerte Vertretungsregelungen, beispielsweise bei Jobsharing und Gruppenpraxen: Der Vertragsabschluss zwischen der Ärztekammer für Wien, der Wiener Gebietskrankenkasse und der Gemeinde Wien bringt einige Änderungen für niedergelassene Ärzte. Die wichtigsten werden von Dr. Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte, und Dr. Naghme Kamaleyan-Schmied, Obfrau der Sektion Allgemeinmedizin der Wiener Ärztekammer, vorgestellt.
Eckpunkte: Neuer Vertrag für Wien
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Die Bevölkerung wächst, die Zahl an Kassenordinationen sinkt: Derzeit behandeln Ärzte über 1100 Patienten. Die Ärztekammer hat gemeinsam mit der Gebietskrankenkasse und der Gemeinde Wien einen Vertrag abgeschlossen. Er verändert einige Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte.
Niedergelassene Ärzte flexibler vertreten
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Zukünftig können sich niedergelassene Ärzte 100 Tage pro Jahr ohne Genehmigung vertreten lassen. Außerdem neu: Ärzte dürfen künftig den Vertretungsarzt quartalsweise ändern, Ordinationszeiten können saisonal flexibel angepasst werden und in Gruppenpraxen ist es möglich, sich vertreten zu lassen.
Neue Projekte: Telemedizin und Codierung
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Geplant ist, dass Patienten telemedizinisch versorgt werden, ohne dass dadurch der ärztliche Kontakt ersetzt wird. Der Fokus liegt bei Hausärzten, Gynäkologen und Kinderärzten. Außerdem läuft ein Codierungsprojekt mit Allgemeinmedizinern bis 2020, bei dem die Patienten anonym bleiben.
Was der SVÖ-Bonus bedeutet
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Vertragsärzte für Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde, die ihre Ordination freiwillig länger offen haben, erhalten künftig Zuschlage über den sogenannten Sachleistungs-, Versorgungs- und Öffnungszeitenbonus (SVÖ-Bonus).