Im Fall der von einem Salzburger Chirurgen abgegebenen gefälschten Abnehmspritzen gibt es nun ein Urteil: Der Mediziner wurde schuldig gesprochen.
Mehreren Medienberichten zufolge wurde ein Salzburger Chirurg im Falle von abgegebenen gefälschten Abnehmspritzen nun am Landesgericht Steyr für schuldig befunden. Weil der Mediziner Fälschungen eines modernen Abnehmmittels des Herstellers Novo Nordisk an sechs Patientinnen ausgab, mussten mehrere davon mit schweren Symptomen im Spital behandelt werden. Die Richterin kritisierte scharf, dass er das Vertrauen seiner Patientinnen aus Geldgier missbraucht hatte, heißt es in der Kronen Zeitung. Demnach verurteilte die Richterin den Salzburger aufgrund eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, aber auch wegen gewerbsmäßigem Betrug und schwerer Körperverletzung in mehreren Fällen. Das Urteil: 21 Monate Haft, sieben davon unbedingt. Außerdem muss der Chirurg zusätzlich zu zugesprochenem Schmerzensgeld noch 3.195 Euro, die er mit den Verkäufen eingenommen haben soll, zurückzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Dezember 2024 wurden wie berichtet bereits zwei Unternehmer wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu je sechs Monaten bedingter Haft sowie zu teilbedingten Geldstrafen von 180 beziehungsweise 120 Tagessätzen verurteilt worden. Eines der Unternehmen wurde ebenfalls verurteilt – zu einer bedingten Geldstrafe. Die Angeklagten sollen gefälschte Abnehmspritzen an einen Mediziner geliefert haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft legte den beiden Beschuldigten, 57 und 46 Jahre alt, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und fahrlässige Körperverletzung zur Last. Die beiden Unternehmer sollen die Lieferung und den Verkauf von gefälschten Medikamenten an einen Schönheitschirurgen organisiert haben. Statt Pens mit dem Wirkstoff Semaglutid, bezogen sie von einem Deutschen, der keine Berechtigung für den Vertrieb von Arzneimitteln besessen habe, Injektionen mit Insulin, heißt es in der Anklageschrift. (red)