© BMASGPK / Viktoria Palka Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit für einen Rückblick auf zwölf Monate mit neuen Ideen, einer neuen Regierung, alten Problemen und ersten Reformideen.
Das Jahr 2025 war innenpolitisch von der längsten Regierungsbildung der Zweiten Republik und einer neuen Bundesregierung geprägt, die dann sogleich ein überraschend großes Budget-Loch zu bekämpfen hatte. Auch die Krankenversicherung meldete ein Rekordminus mit tiefroten Prognosen für die 20er Jahre. Die Zeichen stehen auf Sturm, der Rotstift ist in den Kassen gezückt: Die wirtschaftliche Rezession wirkt sich unmittelbar auf die Beschäftigungszahlen aus – ein entscheidender Faktor für die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die als beitragsfinanzierte Sozialversicherung direkt von Löhnen und Gehältern abhängig ist. Dazu kommt die demographische Entwicklung. Die Folge: Die ÖGK rutscht deshalb noch tiefer ins Minus als bisher gedacht und nähert sich der Milliardengrenze. Die Regierung hilft mit einer Beitragserhöhung bei den Pensionist:innen.
Unter Druck steht dennoch der ärztliche Bereich. Die Standesvertreter:innen des niedergelassenen Bereichs warnen nachdrücklich vor einem Zusammenbruch des Kassenbereichs – und fordern Reformen. Lange ist es in einigen Bundesländern so, dass die ÖGK als Verhandlungspartnerin inexistent ist, meinte Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann des niedergelassenen Bereichs. Trotz Gesprächen könne die ÖGK angesichts des „riesigen Finanzlochs“ kein verbindliches Angebot vorlegen. Ein geforderter Solidarbeitrag der Ärzteschaft zur Sanierung der ÖGK sorgt für heftige Debatten. Die SPÖ wünscht sich wiederum eine Verpflichtung für junge Ärzt:innen, nach dem Medizinstudium im öffentlichen System zu arbeiten. Bisherige Angebote sind nur begrenzt gefragt. Die SPÖ macht sich auch sonst in der Ärzteschaft wenig Freunde. Hintergrund ist die Debatte um Wahlärzt:innen und Lücken in der Versorgung durch Kassenärzt:innen.
Positiv: Seit Jahresbeginn besteht für Ärzt:innen für Allgemeinmedizin gemäß § 262 ÄrzteG 1998 die Möglichkeit, die neue Facharztbezeichnung „Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ zu erwerben. Wobei „erwerben“ der zwar formale aber inhaltlich falsche Begriff ist. Für das Verfahren zum Erwerb der Facharztbezeichnung sind keine Gebühren zu entrichten. Die fachärztliche Prüfung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist ab dem 1.6.2026 absolvierbar.
In einem neuen Bericht zur gesundheitlichen Lage stellt die OECD dar, wo es diesbezüglich in Österreich Handlungsbedarf gibt. Dazu gehört unter anderem die Mehrklassenmedizin und der wachsende Privatmarkt.
Die globale Inflation treibt auch die Kosten für Löhne, Herstellung, Verpackung und den Vertrieb von Arzneimitteln in die Höhe. Davon sind vor allem gängige Präparate von internationalen Herstellern betroffen. Lieferengpässe bei Medikamenten führen nicht zuletzt deshalb nach wie vor vermehrt zu Herausforderungen in der Versorgung von Patient:innen. Nach einer Übergangsfrist von zehn Monaten tritt im Frühjahr die neue Verordnung zur Arzneimittelbevorratung in Kraft. Für rund 600 Medikamente gilt künftig eine Lagerpflicht. Die Kosten, die der pharmazeutischen Industrie durch die erhöhte Arzneimittelbevorratung entstehen, können auf Antrag durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) erstattet werden. Dennoch gibt es Widerstand.
Etwas Entspannung gibt es im Hinblick auf Parallelimporte. Ab Mai 2025 treten die reformierten Richtlinien für die Abgabe parallel importierter Arzneimittel (RPI 2025) in Kraft. Die neuen Vorgaben schaffen nach Ansicht der Apothekerkammer klare rechtliche Rahmenbedingungen und erleichtern die Verrechnung von Arzneimitteln mit der Sozialversicherung. Die Nulltaxierung ist vom Tisch.
Unterhändler:innen von EU-Rat und Europäischem Parlament haben sich auf eine umfassende Reform der europäischen Arzneimittelgesetze geeinigt. Das vorläufig beschlossene Pharma-Paket soll die Vorschriften modernisieren, den Zugang für Patient:innen zu Medikamenten beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche stärken. Die Einigung sieht vor, dass Unternehmen für neue Medikamente acht Jahre Schutz für ihre Studiendaten und ein Jahr Marktexklusivität erhalten. Für besonders innovative Produkte kann dieser Schutz um ein weiteres Jahr verlängert werden. Um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, sieht das Paket vor, dass die EU-Staaten die Hersteller zur Bereitstellung ausreichender Mengen verpflichten können. Zudem wird eine Ausnahmeregelung für Hersteller von Generika und Biosimilars präzisiert. Diese erlaubt es ihnen, Studien und Zulassungsanträge bereits vor Ablauf der Patente abzuschließen, um einen sofortigen Markteintritt zu gewährleisten. Zur Förderung der Entwicklung dringend benötigter Antibiotika wurde ein übertragbares Exklusivitätszertifikat beschlossen. Dieses gewährt Entwicklern ein zusätzliches Jahr Marktschutz für ein Produkt ihrer Wahl.
Im Nationalrat wurden noch vor Jahresende zentrale Preisregelungen für Generika und Biosimilars bis Ende 2029 verlängert. „Das Preisband ist ein wesentlicher Baustein für stabile Lieferketten“, betont Sylvia Hofinger, Geschäftsführerin des FCIO. „Es dämpft nicht nur die Kostenentwicklung im System, sondern schafft jene Sicherheit, die Unternehmen brauchen, um Medikamente in Europa weiterhin herstellen zu können.“ Ebenfalls fixiert wurde ein neuer Gesundheitsfonds für die Krankenversicherungen. Dieser ist für die Jahre 2026 bis 2030 mit jeweils rund 500 Millionen Euro dotiert. Die Mittel sollen dem Ausbau der Gesundheitsversorgung im niedergelassenen Bereich dienen und für die Neueröffnung von Primärversorgungszentren sowie die Prävention eingesetzt werden, wobei ein Teil der Mittel erst nach Erreichen bestimmter Zielvorgaben überwiesen werden soll. Das Geld kommt aus einer Beitragserhöhung für Pensionist:innen. (rüm)