PAIS: Rechnungshof-Kritik an Politik und Kassen

© RH/Achim Bielek

Fehlende Definition, schwache Datenlage: Der Rechnungshof hat postakute Infektionssyndrome (PAIS) unter die Lupe genommen und fordert eine koordinierte Versorgung. 

Der Rechnungshof hat die Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen wie Long/Post COVID und Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) überprüft und stellt in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht fest, dass es weder eine nationale oder internationale Definition gibt noch eine gute Datenlage. Gesicherte epidemiologische Daten über Verbreitung oder Häufigkeit einer Krankheit wären jedoch wesentlich, um eine angemessene Versorgung der Betroffenen zu planen, betont der Rechnungshof. Außerdem rät er dazu, zeitnah eine länderübergreifende Gesamtstrategie für die Versorgung zu erarbeiten. Bei Gutachten zu etwa Berufsunfähigkeit sollen zudem Prozesse festgelegt werden, wie zur Möglichkeit von Hausbesuchen. Menschen mit postakuten Infektionssyndromen leiden häufig unter Anzeichen von Belastungsintoleranz, unverhältnismäßiger Müdigkeit, unter Beeinträchtigungen des Nerven- oder Immunsystems, grippeähnlichen Symptomen und einer Vielzahl anderer, auch unspezifischer Symptome. 

Der Rechnungshof prüfte das Thema unter anderem aufgrund von Anregungen aus seinem Bürgerbeteiligungsverfahren #zeigenSieauf. Geprüfte Stellen waren das Gesundheitsministerium, das Sozialministeriumservice, der Dachverband der Sozialversicherungsträger, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023. Der Rechnungshof empfiehlt dem Gesundheitsministerium, gemeinsam mit den Ländern und der Sozialversicherung, unter Einbindung der Österreichischen Ärztekammer geeignete Maßnahmen zu forcieren, um die Datenlage zu PAIS zu verbessern. Dies auch, um den Bedarf an einer zielgerichteten Versorgung der PAIS-Patient:innen auf Basis einer zuverlässigen Versorgungsplanung definieren und diese in der Folge umsetzen zu können. 

Um das PAIS-Geschehen in Österreich vor dem Hintergrund der stark eingeschränkten Datenlage ansatz- beziehungsweise näherungsweise darstellen zu können, zog der Rechnungshof unter anderem Arbeitsunfähigkeitsmeldungen der ÖGK, Maßnahmen der PVA im Bereich ambulante und stationäre Rehabilitation und Daten aus dem Bereich der Fondskrankenanstalten heran. Er legte seinen Auswertungen drei mit dem Gesundheitsministerium abgestimmte ICD-10-Codes zugrunde. So waren bei der ÖGK im Zeitraum Jänner 2020 bis Ende Juni 2024 104.199 abgeschlossene Arbeitsunfähigkeitsmeldungen mit PAIS-Diagnosen erfasst, davon 90 Prozent in den Jahren 2021 und 2022. Drei Viertel der 104.199 Arbeitsunfähigkeitsmeldungen dauerten maximal zehn Tage, 90 Prozent maximal 25 Tage.Die erfassten Personen waren durchschnittlich 42 Jahre alt und es waren mehr Frauen (rund 58 Prozent) als Männer betroffen.  

PAIS-Betroffene haben, sofern sie die allgemein gültigen Voraussetzungen erfüllen, auch Anspruch auf Geld-, Sach- beziehungsweise Verwaltungsleistungen der Sozialversicherung und des Bundes. Für die Zuerkennung von Pflegegeld, Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension oder Behindertenpass ist die medizinische Begutachtung der Antragsteller:innen durch die PVA beziehungsweise das Sozialministeriumsservice notwendig. Weder die PVA noch das Sozialministeriumservice hatten aber besondere Vorgaben für die medizinische Begutachtung von Personen mit PAIS. Das Sozialministeriumsservice veranlasst für die Erstellung von Gutachten, mit Ausnahmefällen, keine Hausbesuche. Die PVA führt Begutachtungen zu Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension in Begutachtungskompetenzzentren durch und veranlasst, im Unterschied zum Pflegegeld, Hausbesuche nur in Ausnahmefällen.  

Der Rechnungshof empfiehlt, im Interesse der Nachvollziehbarkeit im Voraus Kriterien schriftlich festzulegen, wann welche Art der Begutachtung – insbesondere persönliche Begutachtungen wie Hausbesuche oder zum Beispiel in Begutachtungskompetenzzentren – grundsätzlich zur Anwendung kommen sollte. Für die zielgerichtete fachliche Fortbildung von ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern erachtet der Rechnungshof nicht nur diese selbst, sondern auch die PVA und das Sozialministeriumsservice für verantwortlich. Im Zeitraum 2019 bis Juni 2024 erhielten nur 168 PAIS-Betroffene Pflegegeld zuerkannt. (APA/red)