© AK Einen Tag vor der Sitzung der Pflegereformkommission startet die Arbeiterkammer Salzburg ein österreichweites Pflegevolksbegehren. Auch aus der Pflege selbst wächst der Widerstand.
Einen Tag vor der am Freitag im Sozialministerium stattfindenden Sitzung der Pflegereformkommission, bei der unter anderem die Qualität in der 24-Stunden-Betreuung daheim im Fokus stehen soll, werden neuerlich Forderungen nach mehr Verbindlichkeit in diesem Bereich laut. Die Qualitätskriterien sollten rasch auf eine verbindliche Grundlage gestellt werden, forderte am Donnerstag der Verein für das „ÖQZ-24“, das Österreichische Qualitätszertifikat für Personenbetreuung. Der Verein hat nun ein neues unabhängiges Präsidium konstituiert und mit Vertretern und Vertreterinnen des Seniorenrats, des Gesundheits- und Krankenpflegeverbands sowie aus Wissenschaft und Praxis prominent besetzt.
Die Arbeiterkammer Salzburg wiederum hat am Donnerstag ein österreichweites Volksbegehren zum Thema Pflege eingeleitet. „Stopp den Pflegeraub!“ zielt darauf ab, den Pflegebonus des Bundes für Beschäftigte in Pflege und Betreuung zweckzuwidmen, den Bonus über das Jahr 2028 hinaus sicherzustellen und ihn nicht zuletzt ohne Ausnahmen für alle Menschen in Pflege- und Betreuungsberufen auszubezahlen. Letzteres ist derzeit nicht der Fall. Ab Donnerstag können Unterstützungserklärungen gesammelt werden. Das Volksbegehren sei zunächst als Antwort auf das Festhalten der schwarz-blauen Salzburger Landesregierung an der Streichung des Pflegebonus im Bundesland zu werten, sagte der Salzburger AK-Präsident Peter Eder, zugleich der designierte SPÖ-Chef im Bundesland.
Obwohl Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP) öffentlich eingestanden habe, einen Fehler gemacht zu haben, weigere sich die Regierung weiter, diesen zu korrigieren. „Der Pflegeraub muss gestoppt werden – dauerhaft und rechtlich abgesichert“, so Eder. „Pflegekräfte leisten tagtäglich Enormes für unsere Gesellschaft. Ein faires Einkommen sei der wichtigste Ausdruck der Wertschätzung.“ Der Inhalt des Volksbegehrens betreffe aber nicht nur Salzburg, sondern gleichermaßen die anderen Bundesländer. „Wir wissen nicht, ob es nicht auch anderswo Pläne zur Kürzung oder Streichung des Pflegebonus gab, die nach den Protesten in Salzburg schubladisiert wurden“, sagte Eder. „Der Bund hat den Bonus bis ins Jahr 2028 geplant. Wir würden es bevorzugen, dass er darüber hinaus gewährt wird – als rechtlich abgesicherter Bestandteil des Entgelts.“ Die AK habe bereits einen Gesetzestext erarbeitet, der gegebenenfalls so im Nationalrat beschlossen werden könnte.
Für die Bezieher machte der Pflegebonus zuletzt rund 1.800 Euro brutto im Jahr aus. In Salzburg zahlt die schwarz-blaue Landesregierung aufgrund des allgemeinen Sparkurses den Bonus ab Mitte 2026 aber nicht mehr aus, das Geld aus Wien fließt ins allgemeine Gesundheitsbudget. In der Folge haben 83.000 Menschen aus Protest eine Petition gegen den „Pflegeraub“ unterschrieben, im November 2025 protestierten in Salzburg bis zu 12.000 Personen gegen die Kürzungen. Die geplante Streichung schon am Jahresanfang 2026 wurde darauf um ein halbes Jahr verschoben.
Neben den drei Kernforderungen des Volksbegehrens brauche es angesichts der demografischen Entwicklung weitere Maßnahmen, erklärte AK-Salzburg-Direktorin Eva Stöckl. Die Versorgung der Bevölkerung drohe mittel- und vor allem langfristig nicht mehr gesichert zu sein. „Nicht nur im Pflegeberuf, auch in der Pflege von Angehörigen leisten 80 Prozent der Arbeit Frauen. Besonders diese haben ein Problem, wenn mobile Dienste, Tageszentren oder Kurzzeitpflege nicht voll vorhanden sind.“ Denn die informelle Pflege zu Hause führe zu Einkommensverlusten, niedrigeren Pensionen und einem höheren Armutsrisiko.
Das Volksbegehren kann per ID Austria oder an jedem Gemeindeamt in Österreich unterschrieben werden. Der Antrag auf Einleitung muss zunächst von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt sein – das sind derzeit 8.969 Personen. Wer eine Unterstützungserklärung abgibt, braucht das Volksbegehren später nicht noch einmal unterschreiben. Ab 100.000 Unterschriften muss der Inhalt im Nationalrat diskutiert werden. (rüm/APA)