Nach dem VfGH-Entscheid gegen eine Ausschreibung für ein Telemedizin-Ambulatortium versucht es die ÖGK jetzt erneut. Auch eine abgespeckte Variante sorgt für Kritik. Relatus kennt die Details.
Noch bis 18. März können Interessenten an der ÖGK-Ausschreibung für ein neues Telemedizinangebot teilzunehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte wie berichtet im August die erste Ausschreibung der ÖGK gekippt. Eigentlich sollte der Zuschlag schon vor dem Sommer vergeben werden, damit das Projekt 2026 starten kann. Die Kritik des Gerichtes richtete sich laut ÖGK „in erster Linie gegen formale Kriterien der Ausschreibung. Beanstandet wurde, dass bestimmte inhaltliche und umfangsbezogene Rahmenbedingungen in der Vergabeunterlage präzisiert werden müssen.“ Das dürften die ÖGK und die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Schiefer nun nachgebessert haben. Der Leistungsbeginn wird nun mit „voraussichtlich Q1 2027“ angegeben.
Das mit der Ausschreibung angestrebte telemedizinische Angebot sei als zusätzliches Angebot zu den bereits bestehenden Strukturen zu verstehen, formuliert die ÖGK. „In die auf Basis der Gesamtverträge gemäß §§ 341 ff des ASVG geschaffene Rechtssituation der niedergelassenen Ärzte wird nicht eingegriffen. Es werden auch keine Kompetenzen von den niedergelassenen Ärzten zu dem neu zu schaffenden telemedizinischen Ambulatorium verschoben. Gleiches gilt für vom Auftraggeber angestrebte öffentlich-öffentliche Kooperationen in den Bundesländern sowie den Ausbau des Dienstleistungsangebots mit 1450.“ Ziel der Beschaffung sei die langfristige Implementierung eines österreichweiten telemedizinischen Versorgungsmodells. „Die Versorgung soll im Rahmen eines neu zu gründenden/einer Beteiligung in einem bestehenden, selbstständigen Ambulatorium erfolgen, das Leistungen der Krankenbehandlung mit definierten Krankheitsbildern erbringt.“ Dieses Ambulatorium soll in einer leistungsfähigen Betriebsgesellschaft (PPP-Gesellschaft) angesiedelt sein, die den telemedizinischen Betrieb organisatorisch, medizinisch und wirtschaftlich führt. Die ÖGK soll die Mehrheit an der Gesellschaft halten.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens will die ÖGK die gemeinsame Gründung der PPP-Gesellschaft mit dem privaten Partner durchführen. Diese soll als Trägerin des Ambulatoriums auch den krankenanstaltsrechtlichen Genehmigungsprozess abwickeln. Ein Übersichtsplan zeigt, dass das Ambulatorium nicht direkt von Patient:innen angewählt wird, sondern diese von der Plattform 1450 nur dann zugewiesen werden, wenn es sich einerseits um keinen Notfall handelt (Rettung) und keine niedergelassene Versorgung verfügbar ist. Ausgehend von einer Studie der GÖG ist für das Jahr 2030 mit österreichweit je nach Modellierung zwischen 61.060 und 99.350 allgemeinmedizinischen ärztlichen Videoberatungen zu rechnen. „Es entspricht etwa einem Bedarf von 6,5 bis 10,6 Vollzeit-Äquivalenten an Allgemeinmedizinen. Es ist mit einem steigenden Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund werden die Vollzeit-Äquivalente vom Auftragnehmer rechtzeitig anzupassen sein“, schreibt die ÖGK. Im achten Betriebsjahr (2035) rechnet die ÖGK mit etwa 150.000 Beratungen.
Die Reaktionen sind dennoch kritisch. Die Gesundheitsreferent:innen der Bundesländer kritisieren die Ausbaupläne der ÖGK. Sie fühlen sich zu wenig eingebunden und fordern die Kasse auf, ihre neuerliche Ausschreibung zurückzunehmen. Hauptkritikpunkt: Die seit 2019 zur Verfügung stehende telefonische Gesundheitsberatung in den Ländern unter der Rufnummer 1450 wird zu wenig berücksichtigt. Die Ausschreibung widerspricht allerdings klar dieser Einschätzung. Die Länder kritisieren allerdings mangelnde Einbindung und Informationsdefizite. „Wenn ein bundesweites Modell aufgebaut wird, dann nur im Einklang mit den Bundesländern“, wurde Tirols Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele (ÖVP) zitiert.
Auch die Kurie der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Niederösterreich übt scharfe Kritik an den Plänen. „Ein derart grundlegender Umbau von Versorgungsstrukturen darf niemals im Alleingang erfolgen.“ Kurienobfrau Dagmar Fedra-Machacek: „Telemedizin kann und soll eine sinnvolle Ergänzung bestehender Versorgungsstrukturen sein. Damit wäre sie ein wertvolles und hilfreiches Instrument. Was hier jedoch droht, sind nicht nur Parallelstrukturen, sondern faktische Ersatzstrukturen zu gewachsenen, wohnortnahen Versorgungsmodellen. Gerade in Niederösterreich mit seinen ländlichen Regionen ist die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung das Fundament einer funktionierenden Gesundheitsversorgung. Hochwertige Medizin, vor allem bei einer Erstberatung, ist mehr als ein Telefonat oder Videogespräch. Sie lebt vom Vertrauen, von der Kenntnis der Krankengeschichte und vom langfristigen Begleiten von Menschen.“
Susanne Rabady, Vizepräsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin ÖGAM, zeigt die Schwächen von Callcentern im Vergleich zur hausärztlichen Versorgung auf: „Aus einer Analyse der verfügbaren Erkenntnisse ergibt sich: Die Stelle des Erstkontakts entscheidet über die Qualität der Versorgung. Telemedizinische Anlaufstellen und Callcenter verfügen nicht über die nötige Versorgungskontinuität, müssen daher mehr Tests und Untersuchungen veranlassen, verbrauchen damit Zeit und Ressourcen, und können dennoch nicht die gleiche Sicherheit bieten wie es eine kontinuierliche Versorgung im hausärztlichen Bereich kann. Die kontinuierliche Primärversorgung senkt nachweislich Krankheitslast und Sterblichkeit im Vergleich zu vorwiegend punktuellen Kontakten. Telemedizinische Angebote über Callcenter haben einen wichtigen Platz – jedoch ausschließlich im Bereich von Notfällen und dringlichen Anliegen, wenn die eigene Hausärztin bzw. der eigene Hausarzt nicht erreichbar ist.“(rüm)