© Nudphon - stock.adobe.com Nach 12-stündigem Verhandlungsmarathon einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung auf einen neuen Kollektivvertrag für Privatkrankenhäuser.
Fünf Verhandlungstermine hat es gebraucht, bis sich die Vertreter:innen des Verbands der Privatkrankenanstalten und die Gewerkschaft vida auf einen neuen Kollektivvertrag für die Mitarbeitende der österreichischen Privatklinken und Rehakliniken einigen konnten. Nach Zustimmung der Mitglieder stehen nun die Eckpunkte des Zweijahres-Abschlusses fest, der am 1. April 2026 in Kraft tritt.
Der Kollektivvertrag sieht die Anhebung der Gehälter bis zu einer Höhe von 3.750,00 Euro um 3 % vor, alle darüber liegenden Einkommen werden um 2,75 % beziehungsweise zumindest um 73,00 Euro angehoben. Zulagen werden korrespondierend valorisiert. Zudem einigten sich die verhandelnden Parteien auf einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und Teilpension bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und trafen Klarstellungen für Berufspraktikant:innen, um die dringend notwendige Ausbildungsoffensive zu unterstützen.
Ab 1. April 2027 werden die Gehälter und Zulagen nochmalig um 85 % der rollierenden Inflation angehoben. Weiters wurden zusätzliche Anhebungen bei den nichtärztlichen Gesundheitsberufen und den Schreibkräften neben anderen kleineren Anpassungen fixiert.„Wir sind sehr erleichtert darüber, dass wir trotz eingangs weit auseinanderliegender Vorstellungen einen Konsens erzielen konnten“, betonte Stefan Günther, Vizepräsident des Verbands der Privatkrankenanstalten. (APA/tab)