Mangel an ärztlichen Gutachter:innen

© PVA/Martin Jager

Die ÖÄK ortet einen Mangel bei ärztlichen Gutachter:innen. Dieser werde sich mit der Pensionierungswelle noch weiter verschärfen, Nachwuchs sei schwer zu gewinnen.  

Nach der Kritik an der Pensionsversicherung und dem Sozialministerium über die Begutachtungspraxis – etwa bei Anträgen auf Invaliditätspension oder Pflegegeld – meldet sich nur die Ärztekammer zu Wort. In den vergangenen Wochen hatten zahlreiche Organisationen breite Kritik an den Begutachtungen geäußert, nachdem eine im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich erstellte Studie zahlreiche Missstände bei PVA-Begutachtungen aufgezeigt hatte. Laut der Erhebung des „Foresight“-Instituts gaben 70 Prozent der befragten Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA an, die Untersuchungen als „wenig“ oder „gar nicht“ respektvoll empfunden zu haben; 42 Prozent sahen das bei deren Begutachtung zum Pflegegeld so. Die Rede war von „kasernenartigem Ton“ bis hin zu „Anschreien“, auch von unpassenden Fragen und Anmerkungen sowie der Unterstellung, die gesundheitlichen Probleme zu simulieren, wurde berichtet. Berichtet wird von Tausenden erfolgreichen Klagen gegen die PVA. 

„Der Kreis der gutachterlich tätigen Ärzt:innen wird immer kleiner, auch weil die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, Nachwuchs für diese Arbeit zu gewinnen“, erklärt der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und Leiter des ÖÄK-Gutachter-Referats Harald Schlögel und nennt auch den Hauptgrund dafür: Die Arbeit der Gutachter:innen, die sich wie alle Ärzt:innen kontinuierlich fortbilden müssten, habe eine hohe gesamtgesellschaftliche Bedeutung. Auf der Basis der Gutachten werde immerhin über Pflege- und Rehageld sowie Arbeitsunfähigkeitspensionen entschieden. In Strafverfahren müssten ärztliche Sachverständige zentrale Dinge wie Hafttauglichkeit und Zurechnungsfähigkeit beurteilen. Der daher mit jedem ärztlichen Gutachten verbundene Aufwand und die hohe Verantwortung seien zum Teil erheblich und würden sich nicht im pauschalierten Honorar abbilden. 

Weiters sei problematisch, dass den Gutachter:innen immer weniger Zeit für die Begutachtung bleibe, besonders bei neuen Krankheitsbildern, wo die Untersuchung zeitintensiv sei. Bereits jetzt dauere es sechs bis neun Monate, bis ein Gutachten erstellt sei, eine Verbesserung der Situation sei nicht in Sicht. Im Gegenteil: Mit der bevorstehenden Pensionierungswelle werde sich der Mangel vor allem an Gerichtssachverständigen noch weiter verschärfen. Vor diesem Hintergrund dürfe es nicht sein, dass noch dazu „mögliche Verfehlungen von gutachterlich tätigen Personen einen ganzen Berufsstand in ein schiefes Licht rücken“. (sst/APA)