PVA beschließt Richtlinie für Begutachtungen

© PVA/Martin Jager

Nach massiver Kritik in den vergangenen Wochen präsentierte die Pensionsversicherungsanstalt nun eine verbindliche Richtlinie für medizinische Gutachten.  

Mit der neuen Richtlinie würden zentrale Qualitätsstandards in einem österreichweit einheitlichen und verbindlichen Regelwerk festgelegt, hieß es. Medizinische Begutachtungen hätten „weitreichende Auswirkungen auf die Lebenssituation der Versicherten“, erklärte die PVA.Daher seien fachliche Qualität, Objektivität, Transparenz und ein respektvoller Umgang mit den Betroffenen umso wichtiger.  

Die Richtlinie gilt österreichweit ab dem 1. September 2026 und definiert laut PVA Standards für Kommunikation, Transparenz, fachliche Qualität, Fortbildung und Zusammenarbeit. Versicherte erhalten demnach „ausreichend Gelegenheit, ihre persönliche Situation darzustellen“. Gutachter:innen sollen „den Zweck der Begutachtung sowie den Ablauf der Untersuchung in verständlicher Form“ erläutern. Individuelle Bedürfnisse und Belastungssituationen „seien zu berücksichtigen. Auch verwies man auf den Rechtsanspruch der Mitnahme einer Vertrauensperson ab 1. September.  

Betont wurde seitens der PVA auch, dass Gutachter:innen den gesetzlichen Auftrag hätten, ihre Beurteilungen „ausschließlich auf Basis objektivierbarer medizinischer Grundlagen“ vorzunehmen. Zudem werden die Sachverständigen aufgerufen, „niemals ihre fachliche Kompetenz und die Grenzen Ihres Fachgebiets zu überschreiten, „da dies haftungsrechtliche Konsequenzen haben kann“. Die PVA sah sich wegen deren Begutachtungspraxis seit über einem Jahr mit anhaltender Kritik konfrontiert. Laut deren Obmann Peter Schleinbach (SPÖ)unterstreiche die neue Richtlinie nun den „Anspruch, medizinische Begutachtungen nach dem höchstmöglichen Standard durchzuführen. Damit schaffen wir Transparenz und stärken das Vertrauen unserer Versicherten in die Entscheidungen der Pensionsversicherung.“(APA/tab)