Telemedizin und Blutabnahme in Apotheken

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In Deutschland ist eine umfangreiche Apothekenreform in Kraft getreten. Viele Änderungen und neue Angebote wünschen sich auch Österreichs Apotheken.

Apotheken sollen künftig Blut abnehmen, mehr Impfungen durchführen und in bestimmten Fällen sogar verschreibungspflichtige Medikamente ohne neues Rezept abgeben. Möglich macht das in Deutschland ein neues Gesetz, das nun in Kraft getreten ist. Das so genannte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert die Aufgaben von Apotheken deutlich. Dazu kommt ein Urteil in einem Schiedsverfahren, das assistierte Telemedizin in Apotheken ermöglichen wird.

Der Fokus: Apotheken sollen die medizinische Versorgung stärker unterstützen. Ziel ist es, Patient:innen den Zugang zu bestimmten Gesundheitsleistungen zu erleichtern und Arztpraxen zu entlasten. Damit dürfen die deutschen Apotheken das, was sich auch Österreichs Apothekerkammer wünscht.

Bisher impfen viele Apotheken gegen Grippe und Covid-19. Künftig sollen auch weitere Totimpfstoffe hinzukommen, etwa gegen Tetanus oder FSME. Erwachsene sollen künftig venöses Blut für diagnostische Untersuchungen direkt in der Apotheke abnehmen lassen können. Dafür benötigen Apotheker:innen aber eine spezielle ärztliche Schulung. Außerdem müssen geeignete Behandlungsräume, Hygienekonzepte und eine passende Haftpflichtversicherung vorhanden sein.

Patient:innen können künftig auch assistierte Telemedizin in Apotheken in Anspruch nehmen. Ein notwendiges Schiedsverfahren zwischen Apotheken und dem Spitzenverband der Krankenversicherungen hat dazu die entsprechende Vergütung festgelegt. Apotheken können Videosprechstunden in ihren Beratungsräumen anbieten, so dass die Menschen aus der Apotheke heraus in vertraulicher und sicherer Umgebung mit einer Arztpraxis kommunizieren können. (red)