© spotmatikphoto – stock.adobe.com Die vom Land Niederösterreich gegen Wien unterstützte Klage zur Gastpatientenregelung wurde vom zuständigen Handelsgericht abgewiesen. Der Richter verwies auf den VfGH.
Die vom Land Niederösterreich unterstützte Klage im Gastpatientenstreit gegen das Krankenhaus Speising, das zur Vinzenz Gruppe gehört und vom Wiener Gesundheitsfonds gefördert wird, ist am Handelsgericht abgewiesen worden. Der Richter sah die in einem Schadenersatzprozess erforderliche Rechtswidrigkeit und das Verschulden der beklagten Partei nicht gegeben. Der Rechtsvertreter des vom Land Niederösterreich unterstützten Gastpatienten meldete Berufung an.
Zwar könne man über den Schaden streiten, erklärte Richter Peter Martschini seine Entscheidung: „Es besteht aber keine Verpflichtung der beklagten Partei, von sich aus ein bestehendes Gesetz wie das Wiener Krankenanstaltengesetz auf eine etwaige Verfassungswidrigkeit abzuklopfen und zur Seite zu schieben.“ Eine derartige Feststellung obliege ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Ebenso sei das Erfordernis des Verschuldens aus seiner Sicht nicht erfüllt, so Martschini: „Die Klage ist aus meiner Sicht nicht schlüssig.“ Daher wies der Richter die Klage ab. Der vom Land Niederösterreich unterstützte Gastpatient muss die Kosten für das Verfahren tragen und diese der beklagten Partei binnen 14 Tagen ersetzen.
Bei dem Fall ging es um einen Patienten aus dem Bezirk Mistelbach. Der laut Argumentation der Klagsseite vom Wiener Krankenhaus einen Operationstermin erhielt, der nach etwa 15 Monaten Wartezeit wieder abgesagt worden sei. Als Begründung sei angegeben worden, dass der Mann seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich habe. Die Regelung in Paragraph 36 des Wiener Krankenanstaltengesetzes, die Wiener Patienten bevorzug, ist aus niederösterreichischer Sicht nicht verfassungskonform. Der Patient wollte einen Schadenersatzanspruch von mehr als 15.000 Euro geltend machen. Mittlerweile wurde er im Universitätsklinikum Tulln operiert. Das Land Niederösterreich setze weiter „auf eine politische Lösung der Gastpatientenfrage“ gemeinsam mit dem Wiener Stadtrat Peter Hacker (SPÖ), hieß es aus dem Büro von Landesrat Anton Kasser (ÖVP).
Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat am Dienstag einen neuen Modus aufs Tapet gebracht. Er sprach sich für eine Direktverrechnung unter den Bundesländern aus. Im Ö1-Mittagsjournal propagierte er die Maßnahme als rasche Lösung, da das Modell der Gesundheitsregionen – das Ludwig wiederholt gefordert hat – derzeit von anderen Bundesländern abgelehnt werde. Niederösterreich steht einer leistungsbezogenen Abrechnung grundsätzlich „positiv gegenüber“. Ein System, um die Kosten abzugelten, werde es jedenfalls geben müssen, zeigte sich Ludwig überzeugt. Die Stadt hat bereits wiederholt beklagt, mit Mehrkosten in diesem Bereich konfrontiert zu sein. Heuer rechnet man mit zusätzlichen Aufwendungen von bis zu 700 Millionen Euro, berichtete der Bürgermeister.
Wie das Büro des Bürgermeisters der APA erläuterte, soll in einem ersten Schritt das System der Pauschalbeträge eingestellt werden. Alle Bundesländer bekämen in dem Modell die Gelder zur Gesundheitsversorgung ihrer eigenen Landesbevölkerung nach Bevölkerungszahl. Am Ende des Jahres sollen die Kosten dann direkt untereinander verrechnet werden. Sie würden von jenem Bundesland bezahlt werden, in dem die Person wohnt, und zwar an jenes Land, in dem die jeweiligen Patient:innen behandelt wurden. Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) begrüßte den Vorschlag. Die Finanzierung von Gastpatient:innen brauche eine klare und verlässliche Regelung, hieß es in einer der APA übermittelten Stellungnahme.
Eine leistungsbezogene Abrechnung „kann ein sinnvoller Weg sein“, reagierte Niederösterreichs Landesrat Anton Kasser (ÖVP). Voraussetzung dafür sei allerdings eine Neuverhandlung des Finanzausgleichs, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Niederösterreich verzichte derzeit auf rund 500 Millionen Euro, damit Einwohner:innen in anderen Bundesländern versorgt werden können. Bei einer Direktverrechnung müssten diese Mittel künftig Niederösterreich zur Verfügung stehen. Weiters brauche es einen „fairen Abrechnungsmodus – es kann nicht sein, dass dafür automatisch die deutlich höheren Wiener Kosten als Maßstab für ganz Österreich herangezogen werden“, so Kasser. (APA/rüm)