Das Auf und Ab auf den Kapitalmärkten hat Folgen

Das derzeit herrschende niedrige Zinsniveau hat Schuld an der Senkung der Garantieverzinsung in der klassischen Er- und Ablebensversicherung. Ab dem 21. Dezember 2012 wird die Garantieverzinsung daher auf 1,75% (statt bisher 2,0%) gesenkt. Bedingt durch den seit einigen Jahren zu beobachtenden Trend fallender Kapitalmarktzinsen, so das Argument der FMA (Finanzmarktaufsicht).Die letzte Absenkung fand im April 2011 statt. Die Garantieverzinsung wird von der FMA festgelegt und orientiert sich an der SMR (Sekundärmarktrendite), wobei die SMR einen Durchschnittswert der Renditen darstellt, die von nationalen Bundesanleihen erwirtschaftet werden.

Garantien gelten für die ganze Laufzeit

Seit 2009 ist die SMR von 3,28% auf 1,48% im Juni dieses Jahres gesunken. Um jedoch eine Garantieverzinsung von 2,0% zu gewährleisten, müsste die SMR zumindest 3,0% erreichen. Was allerdings noch erschwerend hinzukommt und den Versicherungen enormes Kopfzerbrechen bereitet, ist der Umstand, dass in der Vergangenheit höhere Garantien abgegeben wurden und diese für die gesamte Laufzeit gelten müssen.Für im Jahr 2000 abgeschlossene Verträge müssen die garantierten Zinsen von 4,0% weiterhin bezahlt werden – was nun jene Neukunden büßen müssen, die nur 1,75% erhalten. Natürlich können die Einbußen der gesenkten Garantiezinsen durch höhere Gewinnbeteiligungen wettgemacht werden, wobei die meisten Anbieter derzeit um die 3,5% zahlen können.

Was passiert, wenn nicht mehr gearbeitet werden kann?

Um jedoch eine abgegebene Garantieverzinsung auf lange Jahre garantieren zu können, erfolgt die Veranlagung in risikoarme Anlageformen. Was sich dann wiederum in einer niedrigeren Rendite niederschlägt, da sichere Staatsanleihen eben nicht mehr erwirtschaften. Trotz alledem muss man sagen, dass die klassische Er- und Ablebensversicherung oder fondsorientierte Lebensversicherung im Gegensatz zu allen anderen Sparformen aufgrund einiger Besonderheiten immer noch das erste Mittel zur Wahl für die Gestaltung einer Pensionsversicherung darstellt.Dafür gibt es einige Gründe: Jede andere Sparform können Sie nur solange bedienen, solange Sie zu arbeiten imstande sind. Wenn während der langen Laufzeit – die nun einmal eine Pensionsversicherung kennzeichnet – ein unerwartetes Ereignis wie Unfall oder Krankheit auftritt, das zur Berufsunfähigkeit führt, ist ein weiteres Sparen in anderen Sparformen nicht mehr möglich.

Steigende Zinsen müssenweitergegeben werden

Eine Berufsunfähigkeitsklausel in der privaten Pensionsvorsorge sorgt hingegen dafür, dass das Endkapital auf jeden Fall erreicht wird. Weiters ist Folgendes klar: Die Abdeckung des Langlebigkeitsrisikos kann ausschließlich durch die private Pensionsvorsorge erreicht werden. Während Sie von anderen Sparguthaben nur solange zehren können, bis das vorhandene Kapital aufgebraucht ist, erhalten Sie die private Pension lebenslang – und die Lebenserwartung steigt nach wie vor jedes Jahr.Vergessen Sie nicht, dass die Zinserträge bei privaten Versicherungen nach wie vor KESt.- und einkommensteuerfrei sind. Und auch für die lebenslange Rente muss erst dann Steuer bezahlt werden, wenn das Rentenkapital aufgebraucht ist. Abseits von allen Renditediskussionen ist daher die private Pensionsversicherung ein wesentlicher Teil einer vernünftigen Altersvorsorge – und sollten die Zinsen wieder steigen, müssen die Versicherungsgesellschaften die höheren Gewinne Ihnen ohnehin als Gewinnanteile weitergeben.