Mangelnde Anerkennung, gesetzliche Einschränkungen

Die Stimmung zwischen Regierung, Krankenversicherung und Ärztekammer war schon einmal besser. Es geht um Geld, wachsenden Arbeitsdruck und fehlende Ärztinnen und Ärzte, aber auch um fehlende Wertschätzung. Kurz vor Weihnachten wurde nun auch noch das Ärztegesetz geändert, sodass die Zuständigkeiten für ärztliche Ausbildungsstätten ab 2023 von der Ärztekammer auf die Länder übergehen.
Mit einer Kampagne in TV, Print und den Sozialen Medien möchte die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) zeigen, welche Leistungen die Ärztinnen und Ärzte des niedergelassenen Bereichs täglich erbringen. Allge-meinmediziner:innen würden am Tag durchschnittlich 400.000 Patient:innen betreuen, 2021 wurden mehr als eine Million Vorsorge-Untersuchungen durchgeführt. Für die ÖÄK sind Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich vor allem Vertrauensärztinnen und -ärzte und sollten erste Ansprechpartnerinnen und -partner für Betroffene sein.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte stärken

„Mit dieser Kampagne streichen wir heraus, wie stolz wir auf unsere Ärztinnen und Ärzte sind und sein können, und wir erwarten uns, dass auch unsere Systempartner das vollinhaltlich würdigen und Maßnahmen ergreifen, um die niedergelassene Versorgung auch für die kommenden Generationen sicherzustellen“, fasste MR Dr. Johannes Steinhart, Präsident der ÖÄK, die Ziele der Kampagne zusammen. Abgesehen von mehr Anerkennung fordert er die „Stärkung von ländlichen Hausapotheken“ sowie eine Aufwertung der Leistungen durch die Aufnahme von „tageschirurgischen Eingriffen und anderen Untersuchungen im niedergelassenen Bereich“ in den Leistungskatalog. Hier warte die ÖÄK aber schon eineinhalb Jahre auf eine Antwort der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), kritisiert der Bundeskurienobmann des niedergelassenen Bereichs, Dr. Edgar Wutscher.

Änderung bei Ausbildung

Parallel kochte auch ein seit zwei Jahren brodelnder Konflikt um die Ausbildung hoch. Auslöser war eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die zur Änderung in der Zuständigkeit für die Ausbildungsstellen führt. Konkret geht es etwa um die notwendigen Voraussetzungen zur Anerkennung als Ausbildungsstätte, die Einsetzung einer Kommission für die ärztliche Ausbildung, anlass- und stichprobenbezogene Visitationen durch die Landesbehörden und die Informationspflichten der Ärztekammer. Durch die Aufnahme von Gruppenpraxen und selbstständigen Ambulatorien in das Anerkennungsregime sollen künftig auch mehr potenzielle Ausbildungsstätten für eine fachärztliche Ausbildung zur Verfügung stehen, meint die Regierung. Die Ärztekammer lehnt die Novelle ab. Die Österreichische Ärztekammer habe die Bewilligung von Ausbildungsstellen jahrzehntelang mit unabhängiger Expertise und medizinischer Fachkompetenz abgewickelt. „Dass die Besetzung und die Qualitätskontrolle der Ärztinnen und Ärzte-Ausbildungsstellen jetzt durch die Länder gemanagt werden, kann man einfach nicht gutheißen“, kritisiert Univ.-Doz. Dr. Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte.