Regierungswechsel: So geht es im Gesundheitswesen weiter

Die Bestellung von Walter Pöltner zum Nachfolger von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) ist auch ein Zeichen für Kontinuität. Immerhin wurde der ehemalige Sektionschef im Sozialministerium von Hartinger-Klein als Berater und von ihr auch als Regierungskommissär an die Spitze des neuen Dachverbandes geholt, der ab 2020 den Hauptverband ablösen soll. Bundeskanzler Sebastian Kurz sendet damit auch ein klares Signal, dass die beschlossene Reform der Kassen fortgesetzt werden soll.

Verfassungsklagen

Zwar ist noch offen, ob sich die Übergangsregierung bis zur Wahl im Amt halten wird, klar sind aber einige Eckpunkte im Gesundheitswesen für die Zeit bis Herbst 2019. So sollen bis Ende Juni die neuen Büroleiter der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und des aus dem Hauptverband hervorgehenden Dachverbandes bestellt werden. Der Termin ist im Fahrplan zur Zusammenlegung der 21 Sozialversicherungsträger auf künftig fünf Kassen vorgegeben. Offen ist allerdings, wann der Verfassungsgerichtshof über die zahlreichen Klagen gegen die Reform entscheiden wird. Experten rechnen mit einer Entscheidung für Herbst – möglicherweise sogar noch vor den Neuwahlen. Verfassungsjuristen hatten zuletzt in einem neuen Buch zur Reform kein gutes Haar an den von ÖVP und FPÖ beschlossenen Gesetzen gelassen und erwarten, dass der VfGH die Reform in gleich mehreren Punkten aufheben wird. Damit müsste sich dann eine neue Regierung mit dem Gesetz beschäftigten und auch klären, ob das Grundprinzip der Zusammenlegung weiterverfolgt werden soll oder nicht.

Nichtraucherschutz

Ebenfalls offen ist eine Entscheidung der Verfassungsrichter zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie. Hier könnte noch im Juni eine Entscheidung fallen. Unabhängig davon fordern aber Ärztekammer und Krebshilfe eine Reform des umstrittenen Gesetzes noch vor der Wahl. In einer Resolution fordert der Vorstand der Ärztekammer für Wien von den im Parlament vertretenen Parteien, das Thema Nichtraucherschutz rasch und noch vor der Neuwahl wieder auf die Tagesordnung des Nationalrates zu setzen. Man müsse die unverzügliche Umsetzung eines umfassenden Nichtraucherschutzes in der Gastronomie in Österreich entsprechend der bereits 2015 beschlossenen Novelle zum Tabakgesetz sicherstellen. Begründet wurde der Beschluss mit dem Ausscheiden von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), der sich stets vehement gegen die Einführung eines absoluten Rauchverbots in Österreichs Gastronomie ausgesprochen hat. Mit einer neuerlichen Befassung des Parlaments würde auch dem Ansinnen jener 881.692 Österreicherinnen und Österreicher entsprochen werden, die im vergangenen Jahr das Volksbegehren „DON’T SMOKE“ unterschrieben haben, sagt Ärztekammerpräsident Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres.

Neue Mehrheiten

Offen ist auch noch, wie die Entscheidung über die neuen Büroleiter in der ÖGK und im Dachverband ausgehen wird. Der ÖVP-Wirtschaftsbund hat nach dem Gesetzesbeschluss zur Reform eines der Dienstgebermandate dem freiheitlichen Wirtschaftskammerfunktionär Matthias Krenn zugeschanzt und ihn so an die Spitze der Überleitungsgremien gehievt. Das Mandat wird vom Sozialministerium über Vorschlag der Wirtschaftskammer vergeben – vereinfacht dargestellt für SVA-Versicherte, die nicht in der Wirtschaftskammer vertreten sind. Im Gegenzug sollte jeweils ein VP-Kandidat neuer Büroleiter und damit quasi starker Mann in den Gremien werden. Mit dem Platzen der Regierung zeigt sich allerdings, dass Krenn auch den Sozialdemokraten zu einer Mehrheit verhelfen könnte, da die ÖVP eben durch die Besetzung Krenns die eigene Mehrheit aufgegeben hat. Kommt es zu Pattsituationen in den Gremien, entscheidet der neue Sozialminister. Und der war zumindest zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses der SPÖ zuzuordnen.

Apotheker müssen warten

Fix sind wiederum operative Reformschritte, deren Umsetzung schon im Gang ist. Dazu gehört etwa der Roll-out der e-Medikation, der schon weit fortgeschritten ist. Ebenso läuft nach der Einigung über einen Rahmenvertrag zwischen Hauptverband und Ärztekammer die Umsetzung der neuen Primärversorgungseinheiten. Auch für den Roll-out der elektronischen Gesundheitsakte ELGA im niedergelassenen Bereich gibt es einen Fahrplan, der umgesetzt wird. Ob und wann der versprochene e-Impfpass kommt, ist hingegen offen. Sicher auf Eis liegt vorerst eine Änderung des Apothekengesetzes. Während die Ärzte ihre Wünsche noch im Frühjahr mit der Möglichkeit, dass Ärzte andere Ärzte anstellen dürfen, durchgebracht haben, warten die Apotheker seit dem Frühjahr auf eine Rückmeldung aus dem Ministerium zu ihren Vorschlägen für ein neues Gesetz. Ursprünglich geplanter Zeitpunkt: vor dem Sommer. Jetzt dürfte sich die Wartezeit wohl bis Jahresende, bis eine neugewählte Bundesregierung steht, verlängern.