Unterkofler: Mit dem Start ist wahrscheinlich im ersten Halbjahr 2015 zu rechnen. § 94i Abs. 3 AMG gibt vor, dass nachdem der Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission publiziert wurde – damit ist im ersten Halbjahr 2014 zu rechnen – eine einjährige Übergangsfrist beginnt. Der Bundesminister für Gesundheit wird das Datum der Veröffentlichung des Durchführungsrechtsaktes im Bundesgesetzblatt kundmachen, damit Apotheker auch von inländischer Seite informiert werden. Weiters wird vom Minister im Laufe dieses Jahres eine eigene Verordnung für den Arzneimittelfernabsatz erlassen. Dort werden nationale Regelungen zur Bestellung, zum Transport, zur Lieferung und dgl. geregelt.
Grundsätzlich wird ein Durchführungsrechtsakt von der Europäischen Kommission publiziert, in dem das Design des angesprochenen Logos festgelegt, aber auch die technischen, elektronischen sowie kryptografischen Anforderungen für die Verifikation erörtert werden.
Es bestehen zwei Vorschläge zum Design des Logos: einerseits ein ‚Haken‘ und andererseits ein färbiges ‚Wappen‘ mit einem ausgesparten weißen Kreuz. In der letzten Kommissionssitzung in Brüssel hat man sich für das Wappen-Logo entschieden. Darunter soll jeweils die Landesfahne der betreibenden Apotheke stehen. Derzeit liegt der Logovorschlag beim ‚standing committee‘ und wartet auf die Abstimmung der Mitgliedstaaten.
Im AMG ist geregelt, was öffentliche Apotheken als Betreiber von Websites mit dem Ziel des Fernabsatzes von Arzneimitteln tun müssen. Das Versandhandelslogo muss eine Verlinkung zum Internetportal des Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) aufweisen. Darüber hinaus müssen die Adresse der versendenden Apotheke sowie die sonstigen Kontaktdaten des BASG online gestellt werden.
Der Fernabsatz mit Rx ist in Österreich derzeit nicht angedacht. Die Arzneimittelfälschungsrichtlinie sieht vor, dass Mitgliedstaaten den Versand von OTC-Produkten nicht untersagen dürfen. Es steht ihnen aber frei, ob sie den Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlauben – also eine ‚Kann-Bestimmung‘.
Eine aktuelle Studie der Sempora Consulting GmbH gibt die Einschätzungen der österreichischen Apotheker zu den Marktentwicklungen und den Implikationen des Falles des Versandhandelsverbots wieder. An der Umfrage zur Studie, die im Januar und Februar 2014 stattfand, haben sich 57 Apotheken beteiligt, 95 % der befragten Apotheker waren Apothekeninhaber oder -leiter. Hier die wichtigsten Ergebnisse:
Allgemeines Stimmungsbarometer
Konkurrenzsituation
Wirtschaftliche Implikationen
In den kommenden Ausgaben der Apotheker Krone lesen Sie die Sicht der Patienten und der Pharmaindustrie.