Health-Claims-Update

Die Liste der zugelassenen Health Claims aus der berühmten Verordnung 432/2012 wurde um einige Angaben erweitert. Dieser kleinen Schar an Genehmigungen steht allerdings eine ganze Reihe von abgelehnten Claims gegenüber, die vor allem Angaben nach Artikel 13.5 der ursprünglichen Verordnung 1924/2006 betreffen (es handelt sich um die „new function claims“).

Neue genehmigte Claims

Es ist nun durch Verordnung 1018/2013 amtlich, dass 130 g Kohlenhydrate pro Tag zur Aufrechterhaltung einer normalen Gehirnfunktion beitragen. Damit der Claim aber nicht von bestimmten Firmen missbraucht wird, darf er nicht für Lebensmittel verwendet werden, die zu 100 % aus Zucker bestehen. Außerdem muss das betreffende Lebensmittel „zuckerarm“ oder „zuckerfrei“ nach den Definitionen der Health-Claims-Verordnung sein.1 Zuckerrübenfasern erhielten nach langer Diskussion ebenfalls einen Claim. Laut Verordnung 40/2014 darf man behaupten, dass sie zu einer Erhöhung des Stuhlvolumens beitragen. Verwendet werden darf die Angabe in Lebensmitteln, die laut der Health-Claims-Verordnung einen „hohen Ballaststoffgehalt“ haben. Das sind mind. 6 g Ballaststoffe pro 100 g oder mind. 3 g pro 100 kcal.2
Die Aussage, wonach 200 mg Kakaoflavanole pro Tag die Elastizität der Blutgefäße fördern und so zu einem normalen Blutfluss beitragen, wurde wissenschaftlich bestätigt. Sie darf aber gem. Verordnung 851/2013 in den kommenden fünf Jahren nur vom Antragsteller getätigt werden, erst danach steht sie der gesamten Industrie frei zur Verfügung.3

Durchgefallen!

Durch die Verordnung 1017/2013 kam es zur Ablehnung von zahlreichen Angaben. Darunter fallen Isoleucyl-Prolyl-Prolin und Valyl-Prolyl-Prolin zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks, polyphenolhaltiges Pulver aus Apfelextrakt zur Reduzierung der glykämischen Reaktion bei Frauen, Spermidin zur Verlängerung der Wachstums­phase des Haarzyklus sowie Zuckerrübenfasern zur Verkürzung der intestinalen Transitzeit. Abgelehnt wurden weiters Diacylglyceridöl (DAG-Öl) zur Kontrolle des Körpergewichts und Galactooligosaccharide aus Bimuno® gegen gastrointestinale Beschwerden.4

Die Ablehnungsflut setzte sich jüngst mit Verordnung 155/2014 fort. Tyrosin für die Dopaminbildung, Eisen bei übermäßigem Haarausfall bei Frauen außerhalb der Wechseljahre, Citrullin-Malat zum Erhalt des Adenosintriphosphatspiegels, Eff EXT™ und Cynatine® für die Gelenkflexibilität sowie Krillöl für die Funktionsverbesserung empfindlicher Gelenke fielen allesamt durch und dürfen nur noch für einen Übergangszeitraum von sechs Monaten verwendet werden.

Auch für den Extrakt von Kernen aus Vitis vinifera L. gab es keine Genehmigungen. Damit darf weder behauptet werden, der Extrakt trage zu einer besseren venösen Blutzirkulation in den Beinen bei noch darf die entwässernde Wirkung ausgelobt werden. Außerdem abgelehnt wurden OXY280 zum Abnehmen, die Kombination von Extrakten aus Paullinia cupana Kunth (Guarana) und Camellia sinensis (L.) Kuntze (grüner Tee) für die Fettverbrennung sowie eine Kombination von Lycopin, Vitamin E, Lutein und Selen zur Unterstützung und Aktivierung des Bräunungsvorgangs der Haut.5

Positive Gutachten

Einige neue Health Claims sind bereits in der Warteschlange, und positive Gutachten dazu sind ein Zeichen dafür, dass sie in den kommenden Monaten wohl bewilligt werden dürften. Etwas überraschend wurden sogar Artikel-13.5-Angaben positiv beurteilt. Dies betrifft Hydroxyanthracenderivate aus Rhabarber, dem Faulbaum, diversen Aloe-Spezies und aus Sennesblättern für eine Verbesserung der Verdauungsfunktion6 sowie glykämische Kohlenhydrate für die Erholung der normalen Muskelfunktion nach anstrengendem Training. Zu letzterer Angabe gibt es den Hinweis, dass die Wirkung vor allem auf die ersten Stunden nach dem Training zutrifft und die Muskelglykogenspeicher aufgefüllt werden.6 Als bewiesen anerkannt wurde außerdem die Aussage, wonach nichtverdauliche Kohlenhydrate (konkret Fructooligosaccharide aus Inulin) zu einer Reduktion der postprandialen glykämischen Antwort führen.6

Neues zu Kinderclaims

Einige positive Gutachten zu Angaben betreffend die Gesundheit und Entwicklung von Kindern (Artikel 14 der Health-Claims-Verordnung) werden zu einer baldigen gesetzlichen Bewilligung führen. Positiv begutachtet wurden Vitamin B26 und Pantothensäure6 für den kindlichen Energiestoffwechsel, Vitamin C und die Verbesserung der Absorption von Nicht-Häm-Eisen6, Eisen und die normale Bildung von Hämoglobin und roten Blutzellen6, Jod und eine normale Schilddrüsenfunktion6 sowie Jod und eine normale kognitive Entwicklung6.

Negative Gutachten

In wissenschaftlichen Stellungnahmen gelangte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA zu dem Schluss, dass die Kombination aus Diosmin, Hesperidin und Troxerutin keinen Effekt auf die Erhaltung eines normalen venösen Tonus oder einer normalen venösen Kapillarpermeabilität hat.6 Ebenfalls negativ begutachtet wurde Padina-pavonica-Extrakt (Trichteralge) in Dictyolon® für eine Erhöhung der Knochenmineraldichte.6

 

Quellen:

1 EU-Verordnung 1018/2013

2 EU-Verordnung 40/2014

3 EU-Verordnung 851/2013

4 EU-Verordnung 1017/2013

5 EU-Verordnung 155/2014

6 EFSA: Überblicksseite zu Health Claim Gutachten